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Beiräte beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Einleitung

Die Beiräte, Beraterkreise und Austauschformate beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie setzen sich aus Sachverständigen zusammen, die die Bundesministerin in wirtschaftspolitischen Fachfragen unabhängig beraten. Etwaige eigenständige Meinungsäußerungen sind nicht Positionen des Bundeswirtschaftsministeriums. Die Mitarbeit ist ehrenamtlich.

Wissenschaftlicher Beraterkreis Wirtschaftspolitik

In ihrer Rolle als unabhängige und ehrenamtliche wissenschaftliche Beraterinnen und Berater werden die Professorinnen und Professoren Grimm, Haucap, Kolev und Wieland zeitgemäße wissenschaftliche Konzepte und Empfehlungen zu energie-, wettbewerbs-, finanz- und übergeordneten ordnungspolitischen Fragestellungen ausarbeiten, und die Ministerin und die Leitung des BMWE in der Umsetzung dieser Konzepte im Zusammenhang mit den wirtschaftspolitischen Zielen der Bundesregierung und den Vorgaben des Koalitionsvertrags beraten.

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Beraterkreis für den Hochlauf der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie

Der Beraterkreis für den Hochlauf der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie (SVI) setzt sich aus den vier Experten Generalleutnant a.D. Jürgen-Joachim von Sandrart, Prof. Dr. Moritz Schularick, Nico Lange und René Obermann zusammen. Sie vereinen vielfältige Erfahrungen und Expertise in der Wirtschafts- und Verteidigungspolitik.

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche hat den Beraterkreis vor dem Hintergrund einer aktuellen sicherheitspolitischen Bedrohungslage zusammengerufen, um einen raschen Hochlauf der deutschen und europäischen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie zu unterstützen. Im Fokus steht eine schnellstmögliche Wiederherstellung der Verteidigungsfähigkeit, die sicherheitspolitisch notwendig ist, aber auch Chancen für Innovation und Wachstum bietet.

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  • 22.10.2025 - Artikel -

    Artikel: Beraterkreis für den Hochlauf der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie

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Wissenschaftlicher Beirat

Der Wissenschaftliche Beirat berät den Bundesminister für Wirtschaft und Energie unabhängig in allen Fragen der Wirtschaftspolitik. Die 39 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler tagen fünf Mal im Jahr, beraten sich zu selbstgewählten Themen und veröffentlichen ihre Ergebnisse anschließend in Form von Gutachten.

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Deutsch-Französischer Rat der Wirtschaftsexperten

Der Deutsch-Französische Rat der Wirtschaftsexperten (FGCEE) stärkt den wirtschaftspolitischen Dialog zwischen Deutschland und Frankreich. Das unabhängige Expertengremium entwickelt Empfehlungen zu aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen beider Länder. Seine Stellungnahmen dienen als Impulse für den Deutsch-Französischen Finanz- und Wirtschaftsrat und die öffentliche Debatte.

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Ökonominnen-Netzwerk

Das Ökonominnen-Netzwerk ist eine Gruppe junger Professorinnen, die das Bundeswirtschaftsministerium zu wirtschaftspolitischen Themen sowie konkreten Vorhaben und ökonomischen Fragestellungen der Fachabteilungen niedrigschwellig und agil berät. Es ergänzt damit etablierte Gremien der wissenschaftlichen Politikberatung. Das Netzwerk besteht aus Wissenschaftlerinnen mit ausgewiesenen Kompetenzen aus verschiedenen Fachrichtungen.

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Mittelstandsbeirat

Aufgaben

Der Beirat für Fragen des gewerblichen Mittelstandes und der Freien Berufe (Mittelstandsbeirat) beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie befasst sich mit der Lage und den Perspektiven kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) sowie der Freien Berufe. Er berät die Bundesministerin oder den Bundesminister zu Fragen, die sich aus den strukturellen Veränderungen im innen- und außenwirtschaftlichen Bereich für die mittelständische Wirtschaft ergeben. Darüber hinaus analysiert er den Einfluss aktueller wirtschaftspolitischer Maßnahmen auf die wirtschaftliche Situation kleiner und mittlerer Unternehmen. Die Mitglieder des Beirats haben die Möglichkeit, Arbeitsgruppen einzurichten und die Ergebnisse ihrer Arbeit in Resolutionen festzuhalten.

Entstehung

Die Errichtung des Mittelstandsbeirates geht auf einen Antrag des Bundestagsausschusses für Sonderfragen des Mittelstandes vom 7. Mai 1956 zurück, der damit einer Bitte des damaligen Bundeskanzlers Konrad Adenauer entsprach. Die erste konstituierende Sitzung des Mittelstandsbeirats fand am 5. Dezember 1956 unter dem Vorsitz des damaligen Wirtschaftsministers, Professor Dr. Ludwig Erhard statt. Seitdem treffen sich die jeweils zu Beginn einer Legislaturperiode benannten Mitglieder des Beirates in der Regel zweimal im Jahr, um Anregungen zu allgemeinen Fragen des Mittelstandes zu geben.

Mitglieder

Dem Gremium gehören Persönlichkeiten an, die aufgrund ihrer praktischen Tätigkeit und ihrer fachlichen Erfahrung in mittelstandspolitischen Fragen für eine solche Aufgabe besonders geeignet sind. Die Mitglieder des Beirats (PDF, 115 KB) sind keine Vertreter der Verbände, sondern unabhängige Persönlichkeiten, die ausschließlich ihre persönliche Überzeugung vertreten und an keine Weisung gebunden sind.

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Startup Germany Circle

Der Startup Germany Circle ist ein Austauschformat zwischen dem Bundeswirtschaftsministerium auf höchster Ebene mit der Startup-Szene zu aktuellen Fragen der Startup und Scaleup-Politik. Ziel ist es, praxisnahe Impulse zu gewinnen, um die Rahmenbedingungen für Startups in Deutschland weiter zu verbessern und Innovationen zu fördern.

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Akkreditierungsbeirat

Aufgaben

Gemäß Akkreditierungsstellengesetz (AkkStelleG) berät und unterstützt der Akkreditierungsbeirat die Bundesregierung und die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) in Akkreditierungsfragen. Seine Aufgaben sind unter anderem die Ermittlung von Regeln, die Förderung der Nutzung der Akkreditierung als vertrauensbildendes Element der Konformitätsbewertung sowie die Koordinierung der deutschen Vertretung und Haltung bei den Sitzungen der europäischen Kooperation für Akkreditierung (EA) - (www.european-accreditation.org).

Der Akkreditierungsbeirat richtet sektorbezogene Fachbeiräte ein. Diese haben insbesondere die Aufgabe, den Akkreditierungsbeirat bei der Ermittlung der jeweiligen sektorenrelevanten Regeln zu unterstützen.

Mitglieder

Die 16 Mitglieder des Akkreditierungsbeirats wurden durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie für den Zeitraum 2019 - 2022 berufen.

Geschäftsstelle des Akkreditierungsbeirats

Die Geschäftsstelle des Akkreditierungsbeirats wurde bei der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung eingerichtet: www.akb.bam.de.

Akkreditierungsstellengesetz (AkkStelleG)

Das Gesetz über die Akkreditierungsstelle (AkkStelleG) trat im August 2009 in Kraft. Es regelt unter anderem die Aufgaben und Befugnisse der nationalen Akkreditierungsstelle sowie des Akkreditierungsbeirats.

Akkreditierung ist gemäß der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 eine hoheitliche Tätigkeit. Die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) wurde mit der Durchführung der Akkreditierungen betraut und ist hierfür beliehen. Weitere Informationen zur Akkreditierung in Deutschland finden Sie unter www.dakks.de.

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  • 07.08.2009 - Gesetz - Innovationspolitik

    Gesetz: Akkreditierungsstellengesetz

    Status des Gesetzes: In Kraft getreten

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Expertenkommission „Wettbewerb und Künstliche Intelligenz“

Das Bundeswirtschaftsministerium hat im Jahr 2025 die Expertenkommission „Wettbewerb & Künstliche Intelligenz“ eingesetzt. Die Kommission besteht aus zwölf Mitgliedern und arbeitet unabhängig. Sie soll strategische Handlungsempfehlungen erarbeiten, um Deutschland und Europa im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI) weiter zu stärken und die digitale Souveränität langfristig zu sichern.

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  • 24.10.2025 - Artikel -

    Artikel: Expertenkommission „Wettbewerb und
    Künstliche Intelligenz“

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