Aufgaben
Gemäß Akkreditierungsstellengesetz (AkkStelleG) berät und unterstützt der Akkreditierungsbeirat die Bundesregierung und die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) in Akkreditierungsfragen. Seine Aufgaben sind unter anderem die Ermittlung von Regeln, die Förderung der Nutzung der Akkreditierung als vertrauensbildendes Element der Konformitätsbewertung sowie die Koordinierung der deutschen Vertretung und Haltung bei den Sitzungen der europäischen Kooperation für Akkreditierung (EA) - (www.european-accreditation.org).
Der Akkreditierungsbeirat richtet sektorbezogene Fachbeiräte ein. Diese haben insbesondere die Aufgabe, den Akkreditierungsbeirat bei der Ermittlung der jeweiligen sektorenrelevanten Regeln zu unterstützen.
Mitglieder
Die 16 Mitglieder des Akkreditierungsbeirats wurden durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie für den Zeitraum 2019 - 2022 berufen.
Geschäftsstelle des Akkreditierungsbeirats
Die Geschäftsstelle des Akkreditierungsbeirats wurde bei der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung eingerichtet: www.akb.bam.de.
Akkreditierungsstellengesetz (AkkStelleG)
Das Gesetz über die Akkreditierungsstelle (AkkStelleG) trat im August 2009 in Kraft. Es regelt unter anderem die Aufgaben und Befugnisse der nationalen Akkreditierungsstelle sowie des Akkreditierungsbeirats.
Akkreditierung ist gemäß der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 eine hoheitliche Tätigkeit. Die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) wurde mit der Durchführung der Akkreditierungen betraut und ist hierfür beliehen. Weitere Informationen zur Akkreditierung in Deutschland finden Sie unter www.dakks.de.