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Beiräte beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Einleitung

Die Beiräte beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie setzen sich aus Sachverständigen zusammen, die die Bundesministerin oder den Bundesminister in wirtschaftspolitischen Fachfragen beraten. Die Mitarbeit in den Beiräten ist ehrenamtlich.

Die Mitglieder beraten sich unabhängig vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Alle Ergebnisniederschriften des Beirats werden anschließend als Meinungsäußerung des Beirats auf der Internetseite des Beirats veröffentlicht, wie vom Beirat verfasst. Die Ergebnisse sind damit eigenständige Meinungsäußerungen des jeweiligen Beirats, nicht Positionen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

Wissenschaftlicher Beraterkreis Wirtschaftspolitik

In ihrer Rolle als unabhängige und ehrenamtliche wissenschaftliche Beraterinnen und Berater werden die Professorinnen und Professoren Grimm, Haucap, Kolev und Wieland zeitgemäße wissenschaftliche Konzepte und Empfehlungen zu energie-, wettbewerbs-, finanz- und übergeordneten ordnungspolitischen Fragestellungen ausarbeiten, und die Ministerin und die Leitung des BMWE in der Umsetzung dieser Konzepte im Zusammenhang mit den wirtschaftspolitischen Zielen der Bundesregierung und den Vorgaben des Koalitionsvertrags beraten.

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Beraterkreis für den Hochlauf der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie

Der Beraterkreis für den Hochlauf der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie (SVI) setzt sich aus den vier Experten Generalleutnant a.D. Jürgen-Joachim von Sandrart, Prof. Dr. Moritz Schularick, Nico Lange und René Obermann zusammen. Sie vereinen vielfältige Erfahrungen und Expertise in der Wirtschafts- und Verteidigungspolitik.

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche hat den Beraterkreis vor dem Hintergrund einer aktuellen sicherheitspolitischen Bedrohungslage zusammengerufen, um einen raschen Hochlauf der deutschen und europäischen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie zu unterstützen. Im Fokus steht eine schnellstmögliche Wiederherstellung der Verteidigungsfähigkeit, die sicherheitspolitisch notwendig ist, aber auch Chancen für Innovation und Wachstum bietet.

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  • 22.10.2025 - Artikel -

    Artikel: Beraterkreis für den Hochlauf der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie

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Wissenschaftlicher Beirat

Der Wissenschaftliche Beirat berät den Bundesminister für Wirtschaft und Energie unabhängig in allen Fragen der Wirtschaftspolitik. Die 39 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler tagen fünf Mal im Jahr, beraten sich zu selbstgewählten Themen und veröffentlichen ihre Ergebnisse anschließend in Form von Gutachten.

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Deutsch-Französischer Rat der Wirtschaftsexperten

Aufgaben

Der Deutsch-Französische Rat der unabhängigen Wirtschaftsexperten (FGCEE) wurde auf Basis des Vertrages von Aachen von Deutschland und Frankreich als ständiges bilaterales Gremium eingerichtet. Er ist unabhängig und soll Politikempfehlungen aussprechen zu wirtschaftspolitischen Themen von gemeinsamem Interesse. Der Expertenrat berichtet an den Deutsch-Französischen Finanz- und Wirtschaftsrat (DFFWR), der sich aus den Finanz- und Wirtschaftsministern beider Länder und den beiden Notenbankchefs zusammensetzt.

Die Stellungnahmen des Deutsch-Französischen Rats der unabhängigen Wirtschaftsexperten sind jeweils als eigenständige Debattenbeiträge zu verstehen. Sie geben nicht die Position des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie oder der Bundesregierung wieder.

Mitglieder

Den Vorsitz des Beratungsgremiums auf deutscher Seite hat die Vorsitzende des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Frau Professor Dr. Dr. h.c. Monika Schnitzer, inne. Sie kann projektbezogen bis zu vier weitere Wissenschaftler/innen für die deutsche Seite in den Expertenrat berufen. Die Tätigkeit für den Beirat ist ein persönliches Ehrenamt. Mitglieder dürfen weder Mitglied der Regierung noch gesetzgebender Organe in Bund, in den Ländern oder in Frankreich sein.

Entstehung

Der Deutsch-Französische Rat der Wirtschaftsexperten (FGCEE) geht auf Artikel 20 Absatz 2 des Vertrags von Aachen zurück. Das Expertengremium wurde am 22. Januar 2023 anlässlich des 60. Jahresstages des Élysée-Vertrags neu ausgerichtet.
Das Expertengremium war im September 2019 in Paris auf dem 50. Treffen des Deutsch-Französischen Finanz- und Wirtschaftsrats erstmals eingerichtet worden. Folgende Mitglieder gehörten ihm von 2019 bis 2021 an (s. hier).

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Ökonominnen-Netzwerk

Aufgaben

Das Ökonominnen-Netzwerk ist eine Gruppe von Ökonominnen, d.h. (Junior-)Professorinnen, die das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zu aktuellen wirtschaftspolitischen Fragestellungen berät. Hierzu setzt das Netzwerk zu wirtschaftspolitischen Themen sowie konkreten Vorhaben und ökonomischen Fragestellungen der Fachabteilungen auf eine niedrigschwellige und agile Beratung und ergänzt damit etablierte Gremien der wissenschaftlichen Politikberatung. Gleichzeitig tragen die verhältnismäßig jungen Mitglieder sowie der Fokus auf weibliche Professorinnen zu einem insgesamt diverseren und erweiterten Austausch von Politik und Wissenschaft bei.
Das Netzwerk dient auch als Forum, neue Impulse für die Wirtschaftspolitik zu sammeln, für die Wirtschaftspolitik relevante Fragestellungen an die Wissenschaft zu übermitteln und Lösungsansätze zu diskutieren. Um die Evidenzbasierung zu stärken, geht es bei der Zusammenarbeit auch um einen verbesserten Zugang zu Daten in Deutschland.

Entstehung

Das Netzwerk besteht formell seit dem 24. April 2024. Es wurde ins Leben gerufen, um eine evidenzbasierte, niedrigschwellige und agile Politikberatung im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zu stärken. Zudem sind Ökonominnen in der wissenschaftlichen Politikberatung strukturell unterrepräsentiert, wodurch Potentiale an wissenschaftlicher Expertise ungenutzt bleiben. Angesichts dessen sowie der institutionellen Verantwortung für Gleichstellung bei Gremienbesetzungen ist es zusätzlich ein Anliegen des BWMK, Ökonominnen stärker sichtbar zu machen.

Mitglieder

Das Netzwerk besteht aus Wissenschaftlerinnen mit ausgewiesenen Kompetenzen, die auf dem Gebiet der Wirtschaftswissenschaften als Hochschullehrerinnen oder Juniorprofessorinnen tätig sind. Die verschiedenen Fachrichtungen der Wirtschaftswissenschaften wurden bei der Zusammensetzung berücksichtigt. Die Zahl der Mitglieder ist auf höchstens 20 begrenzt.

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Pressemitteilungen

  • 24.04.2024 - Pressemitteilung - Frauen in der Wirtschaft

    Pressemitteilung: Das BMWK stärkt mit einem Ökonominnen-Netzwerk die wissenschaftliche Politikberatung

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Mittelstandsbeirat

Aufgaben

Der Beirat für Fragen des gewerblichen Mittelstandes und der Freien Berufe (Mittelstandsbeirat) beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie befasst sich mit der Lage und den Perspektiven kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) sowie der Freien Berufe. Er berät die Bundesministerin oder den Bundesminister zu Fragen, die sich aus den strukturellen Veränderungen im innen- und außenwirtschaftlichen Bereich für die mittelständische Wirtschaft ergeben. Darüber hinaus analysiert er den Einfluss aktueller wirtschaftspolitischer Maßnahmen auf die wirtschaftliche Situation kleiner und mittlerer Unternehmen. Die Mitglieder des Beirats haben die Möglichkeit, Arbeitsgruppen einzurichten und die Ergebnisse ihrer Arbeit in Resolutionen festzuhalten.

Entstehung

Die Errichtung des Mittelstandsbeirates geht auf einen Antrag des Bundestagsausschusses für Sonderfragen des Mittelstandes vom 7. Mai 1956 zurück, der damit einer Bitte des damaligen Bundeskanzlers Konrad Adenauer entsprach. Die erste konstituierende Sitzung des Mittelstandsbeirats fand am 5. Dezember 1956 unter dem Vorsitz des damaligen Wirtschaftsministers, Professor Dr. Ludwig Erhard statt. Seitdem treffen sich die jeweils zu Beginn einer Legislaturperiode benannten Mitglieder des Beirates in der Regel zweimal im Jahr, um Anregungen zu allgemeinen Fragen des Mittelstandes zu geben.

Mitglieder

Dem Gremium gehören Persönlichkeiten an, die aufgrund ihrer praktischen Tätigkeit und ihrer fachlichen Erfahrung in mittelstandspolitischen Fragen für eine solche Aufgabe besonders geeignet sind. Die Mitglieder des Beirates (PDF, 8 KB) sind keine Vertreter der Verbände, sondern unabhängige Persönlichkeiten, die ausschließlich ihre persönliche Überzeugung vertreten und an keine Weisungen gebunden sind.

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Akkreditierungsbeirat

Aufgaben

Gemäß Akkreditierungsstellengesetz (AkkStelleG) berät und unterstützt der Akkreditierungsbeirat die Bundesregierung und die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) in Akkreditierungsfragen. Seine Aufgaben sind unter anderem die Ermittlung von Regeln, die Förderung der Nutzung der Akkreditierung als vertrauensbildendes Element der Konformitätsbewertung sowie die Koordinierung der deutschen Vertretung und Haltung bei den Sitzungen der europäischen Kooperation für Akkreditierung (EA) - (www.european-accreditation.org).

Der Akkreditierungsbeirat richtet sektorbezogene Fachbeiräte ein. Diese haben insbesondere die Aufgabe, den Akkreditierungsbeirat bei der Ermittlung der jeweiligen sektorenrelevanten Regeln zu unterstützen.

Mitglieder

Die 16 Mitglieder des Akkreditierungsbeirats wurden durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie für den Zeitraum 2019 - 2022 berufen.

Geschäftsstelle des Akkreditierungsbeirats

Die Geschäftsstelle des Akkreditierungsbeirats wurde bei der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung eingerichtet: www.akb.bam.de.

Akkreditierungsstellengesetz (AkkStelleG)

Das Gesetz über die Akkreditierungsstelle (AkkStelleG) trat im August 2009 in Kraft. Es regelt unter anderem die Aufgaben und Befugnisse der nationalen Akkreditierungsstelle sowie des Akkreditierungsbeirats.

Akkreditierung ist gemäß der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 eine hoheitliche Tätigkeit. Die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) wurde mit der Durchführung der Akkreditierungen betraut und ist hierfür beliehen. Weitere Informationen zur Akkreditierung in Deutschland finden Sie unter www.dakks.de.

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  • 07.08.2009 - Gesetz - Innovationspolitik

    Gesetz: Akkreditierungsstellengesetz

    Status des Gesetzes: In Kraft getreten

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Expertenkommission „Wettbewerb und Künstliche Intelligenz“

Das Bundeswirtschaftsministerium hat im Jahr 2025 die Expertenkommission „Wettbewerb & Künstliche Intelligenz“ eingesetzt. Die Kommission besteht aus zwölf Mitgliedern und arbeitet unabhängig. Sie soll strategische Handlungsempfehlungen erarbeiten, um Deutschland und Europa im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI) weiter zu stärken und die digitale Souveränität langfristig zu sichern.

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  • 24.10.2025 - Artikel -

    Artikel: Expertenkommission „Wettbewerb und
    Künstliche Intelligenz“

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