Korruption hat nicht nur gravierende Auswirkungen auf Gesellschaft und staatliche Institutionen, sondern verzerrt auch den Wettbewerb. Wenn Unternehmen sich durch Bestechungszahlungen Vorteile verschaffen, ist ein fairer Wettbewerb nicht möglich, im nationalen wie im internationalen Geschäft.

OECD-Übereinkommen über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger

Die internationale Gemeinschaft arbeitet seit mehreren Jahrzehnten an einheitlichen Standards bei der Korruptionsbekämpfung. Eines der wichtigsten Instrumente ist das OECD-Übereinkommen über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger vom 17. Dezember 1997 (in englischer Sprache). Das Übereinkommen verpflichtet seine Vertragsstaaten dazu, die Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr unter Strafe zu stellen. Dem Übereinkommen sind alle Mitgliedstaaten der OECD sowie mittlerweile sieben weitere Staaten beigetreten, darunter Südafrika, Argentinien und Brasilien.

Dem Übereinkommen ist es zu verdanken, dass die Bestechung ausländischer Amtsträger in seinen Vertragsstaaten stärker verfolgt wird. Deutschland ist dem Übereinkommen noch im Jahr 1998 beigetreten und ist eines der führenden Länder bei der Bekämpfung und Verfolgung der Auslandsbestechung.

Umsetzung des Übereinkommens in Deutschland

Aktuelle Informationen zum Stand der Bekämpfung der Auslandsbestechung durch Deutschland lassen sich den Berichten der OECD Working Group on Bribery (in englischer Sprache) entnehmen. Diese überwacht die Umsetzung des OECD-Übereinkommens in den Vertragsstaaten. Zu diesem Zwecke erstellt die OECD Working Group on Bribery regelmäßig umfassende Berichte zum Stand der Umsetzung, die im Rahmen von Evaluierungsrunden verfasst werden.

Deutschland wurde im Juni 2018 zum vierten Mal geprüft. Der Bericht der Arbeitsgruppe gibt einen umfassenden Überblick über die Leistungen zur Bekämpfung der Auslandsbestechung in Deutschland. Im Ergebnis lobt die OECD Deutschland als eines der aktivsten Länder bei der Verfolgung der Auslandsbestechung. Sie spricht jedoch auch diverse Empfehlungen aus, um die Umsetzung des Übereinkommens noch weiter zu verbessern. Zum aktuellen Bericht der vierten Evaluierungsrunde sowie dem Folgebericht aus dem Jahr 2021.

Hinweise für im Ausland tätige Unternehmen

Das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz stellen eine Kurzinformation zur Vermeidung von Korruption zur Verfügung, die sich vor allem an Unternehmen richtet, die auch im Ausland tätig sind.

Die Kurzinformation bietet einen Überblick über den internationalen sowie nationalen Rechtsrahmen. Der Schwerpunkt liegt jedoch auf Hinweisen und Anregungen, wie Korruption vor allem im Auslandsgeschäft vermieden werden kann. Hierzu liefert die Kurzinformation neben eigenen Vorschlägen auch Verweise zu weiterführenden und umfangreicheren Angeboten.

Hinweise zu OECD Due Diligence Warnings

Die OECD-Arbeitsgruppe gegen Bestechung (Working Group on Bribery) kann bei anhaltenden Defiziten von Mitglieds- oder Partnerstaaten bei der Bekämpfung von Auslandskorruption offizielle Warnhinweise herausgeben (Due Diligence Warnings).

Aktuelle Warnhinweise sowie weiterführende Informationen finden Sie in den Pressemitteilungen der OECD sowie auf der Übersichtsseite der OECD Working Group on Bribery.