13.01.2026 - Artikel - Freihandelsabkommen

Abkommen zwischen der EU und den MERCOSUR-Staaten

Einleitung

Ein Containerschiff setzt am Hafen an.

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Das Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und den Staaten des MERCOSUR – Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay – beinhaltet Bestimmungen zu politischem Dialog, Kooperation und Handel. Im Handelsteil geht es im Kern darum, Zölle auf über 90 Prozent der bilateralen gehandelten Waren abzuschaffen.

Anfang 2026 hat der Rat der Europäischen Union nach mehr als 25 Jahren Verhandlungen der Unterzeichnung des Abkommens mit den MERCOSUR-Staaten zugestimmt. Im nächsten Schritt wird das Abkommen dem Europäischen Parlament zur Zustimmung vorgelegt. Es besteht aus zwei getrennten Abkommen: einem Interim-Handelsabkommen mit den handelspolitischen Bestimmungen, das in der ausschließlichen Zuständigkeit der EU liegt und nach Zustimmung durch Rat und Europäisches Parlament in Kraft treten kann. Das Partnerschaftsabkommen, das darüber hinaus Bestimmungen zur politischen Zusammenarbeit enthält, muss zusätzlich von den nationalen Parlamenten der EU-Mitgliedstaaten ratifiziert werden.

Ein Abkommen für eine der größten Freihandelszonen der Welt

Das Abkommen ist für Deutschland von großer gesamtwirtschaftlicher und strategischer Bedeutung. Es setzt ein nachhaltig positives Signal gegen protektionistische Tendenzen und für eine regelgebundene Handelspolitik.

Mit dem Abkommen wird eine der weltweit größten Freihandelszonen mit über 700 Millionen Einwohnern entstehen. Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay sind wichtige Absatzmärkte für die deutsche Wirtschaft. Die EU ist ein wichtiger Handels- und Investitionspartner des MERCOSUR. Bereits 2023 waren EU-Unternehmen mit 390 Milliarden Euro in den MERCOSUR-Ländern investiert. Das Handelsvolumen zwischen der EU und MERCOSUR belief sich 2024 auf über 111 Milliarden Euro, das deutsche Handelsvolumen mit dem MERCOSUR auf rund 24 Milliarden Euro. Damit ist das bestehende Potenzial aber längst nicht ausgeschöpft.

Das Abkommen ist somit ein wichtiger Eckpfeiler für eine engere wirtschaftliche Zusammenarbeit. Es eröffnet deutschen und EU-Unternehmen die Möglichkeit, an der dynamischen wirtschaftlichen Entwicklung der Region verstärkt teilzuhaben. Vor allem innovative kleine und mittlere Unternehmen werden durch das Abkommen eine höhere Rechtssicherheit bei ihren unternehmerischen Aktivitäten erlangen.

Portrait von Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche.

 

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche

Der erfolgreiche Abschluss des EU-Mercosur-Abkommens ist ein starkes Signal für den regelbasierten Welthandel und setzt ein klares Gegengewicht zu Protektionismus und Blockbildung.

Häufig gestellte Fragen zum EU-MERCOSUR Handelsabkommen

Welche Ergebnisse konnten im Handelsteil erzielt werden?

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Wie wird das Abkommen die europäischen Produktstandards schützen?

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Wie wird das Abkommen Arbeitnehmerrechte in der EU und im MERCOSUR sichern?

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Zentrale Inhalte des Abkommens

Für 91 Prozent aller zwischen der EU und MERCOSUR gehandelten Waren werden die Zölle, teilweise mit Übergangsfristen, abgeschafft. Nach Berechnungen der Europäischen Kommission ergeben sich durch den Zollabbau für europäische Exporteure jährliche Einsparungen in Höhe von mehr als vier Milliarden Euro. Modellrechnungen ergeben infolge des Abkommens einen Anstieg der EU-Exporte in die MERCOSUR-Staaten um mindesten 39 Prozent (48,7 Milliarden EUR) bis 2040 mit dem Schwerpunkt Kraftfahrzeuge, Maschinenbau, Chemie. Hinzu kommt ein verbesserter Schutz geistigen Eigentums, mehr Rechtssicherheit und bessere Möglichkeiten zur Diversifizierung von Lieferketten.

Ebenso werden geographische Herkunftsbezeichnungen von 357 europäischen Erzgeugnisse im MERCOSUR geschützt (zum Beispiel Münchener Bier oder Tiroler Speck). Sensible Agrarinteressen werden geschützt. Der Marktzugang in die EU wird bei Produkten wie Rindfleisch, Geflügel, Zucker und Ethanol durch Quoten begrenzt, die Importe dieser Agrarprodukte nur in begrenzten Mengen aus den MERCOSUR-Staaten zu niedrigen Zollsätzen oder zollfrei ermöglichen. Zusätzlich sieht das Abkommen eine bilaterale Schutzklausel vor, die im Fall von Marktstörungen aktiviert werden kann. Alle Einfuhren in die EU müssen auch weiterhin den strengen EU-Produktstandards entsprechen. Durch das Handelsabkommen bleiben die hohen EU-Standards für die Lebensmittelsicherheit unverändert. 

EU-Unternehmen werden besseren Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen erhalten und EU-Dienstleister besseren Marktzugang unter anderem in den Bereichen Informationstechnologie, Telekommunikation und Verkehr.

Das ambitionierte Kapitel zu Handel und nachhaltiger Entwicklung enthält verbindliche Regelungen zu Arbeit, Umwelt und Klima. Die Parteien verpflichten sich, die grundlegenden und weitere relevante Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation zu ratifizieren, multilaterale Umweltübereinkommen inklusive des Pariser Klimaschutzabkommens wirksam umzusetzen und diesbezügliche Verpflichtungen zu respektieren – dazu gehören auch Bestimmungen gegen Entwaldung, unter anderem die Verpflichtung, Maßnahmen zum Schutz und Erhalt bestehender Waldflächen zu erfreifen.

Die im Abkommen vereinbarten Dialog- und Monitoringmechanismen sehen einen institutionalisierten und regelmäßigen Austausch der Vertragsparteien vor. Die Zivilgesellschaft wird beim Monitoring der Umsetzung eng eingebunden.

Weiterführende Informationen

  • Artikel - Handelspolitik

    Artikel: Internationalen Handel stärken und Barrieren abbauen

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  • Artikel - Freihandelsabkommen

    Artikel: Aktuelle Freihandelsverhandlungen

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Pressemitteilungen

  • 05.09.2025 - Pressemitteilung - Wirtschaftliche Entwicklung

    Pressemitteilung: Zitat von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche zu den aktuellen Konjunktur-Zahlen

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  • 16.06.2025 - Pressemitteilung - Internationale Beziehungen

    Pressemitteilung: Parlamentarische Staatssekretärin Connemann reist nach Brasilien – Signal für den Ausbau der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen

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