.
Zentrale Inhalte des Abkommens
Für 91 Prozent aller zwischen der EU und MERCOSUR gehandelten Waren werden die Zölle, teilweise mit Übergangsfristen, abgeschafft. Nach Berechnungen der Europäischen Kommission ergeben sich durch den Zollabbau für europäische Exporteure jährliche Einsparungen in Höhe von mehr als vier Milliarden Euro. Modellrechnungen ergeben infolge des Abkommens einen Anstieg der EU-Exporte in die MERCOSUR-Staaten um mindesten 39 Prozent (48,7 Milliarden EUR) bis 2040 mit dem Schwerpunkt Kraftfahrzeuge, Maschinenbau, Chemie. Hinzu kommt ein verbesserter Schutz geistigen Eigentums, mehr Rechtssicherheit und bessere Möglichkeiten zur Diversifizierung von Lieferketten.
Ebenso werden geographische Herkunftsbezeichnungen von 357 europäischen Erzgeugnisse im MERCOSUR geschützt (zum Beispiel Münchener Bier oder Tiroler Speck). Sensible Agrarinteressen werden geschützt. Der Marktzugang in die EU wird bei Produkten wie Rindfleisch, Geflügel, Zucker und Ethanol durch Quoten begrenzt, die Importe dieser Agrarprodukte nur in begrenzten Mengen aus den MERCOSUR-Staaten zu niedrigen Zollsätzen oder zollfrei ermöglichen. Zusätzlich sieht das Abkommen eine bilaterale Schutzklausel vor, die im Fall von Marktstörungen aktiviert werden kann. Alle Einfuhren in die EU müssen auch weiterhin den strengen EU-Produktstandards entsprechen. Durch das Handelsabkommen bleiben die hohen EU-Standards für die Lebensmittelsicherheit unverändert.
EU-Unternehmen werden besseren Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen erhalten und EU-Dienstleister besseren Marktzugang unter anderem in den Bereichen Informationstechnologie, Telekommunikation und Verkehr.
Das ambitionierte Kapitel zu Handel und nachhaltiger Entwicklung enthält verbindliche Regelungen zu Arbeit, Umwelt und Klima. Die Parteien verpflichten sich, die grundlegenden und weitere relevante Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation zu ratifizieren, multilaterale Umweltübereinkommen inklusive des Pariser Klimaschutzabkommens wirksam umzusetzen und diesbezügliche Verpflichtungen zu respektieren – dazu gehören auch Bestimmungen gegen Entwaldung, unter anderem die Verpflichtung, Maßnahmen zum Schutz und Erhalt bestehender Waldflächen zu erfreifen.
Die im Abkommen vereinbarten Dialog- und Monitoringmechanismen sehen einen institutionalisierten und regelmäßigen Austausch der Vertragsparteien vor. Die Zivilgesellschaft wird beim Monitoring der Umsetzung eng eingebunden.