Investitionsgarantien des Bundes schützen Investitionen von deutschen Unternehmen in Entwicklungs-, Schwellen- und ehemaligen Transformationsländern gegen politische Risiken. Investitionsgarantien tragen damit zur Sicherung von Projekten bei, die unter schwierigen Rahmenbedingungen durchgeführt werden. Bei drohenden Schadensfällen kann die Bundesregierung Projekte durch diplomatische Interventionen im Anlageland unterstützen. Hiervon profitieren auch kleinere und mittlere Unternehmen.

Gedeckt werden können folgende Investitionen:

  • Beteiligungen
  • Kapitalausstattungen von Niederlassungen oder Betriebsstätten (Dotationskapital)
  • beteiligungsähnliche Darlehen eines Gesellschafters oder einer Bank
  • andere vermögenswerte Rechte (zum Beispiel aus Service Contracts im Rohstoffbereich oder aus Schuldverschreibungen)

Eine Garantie schützt vor folgenden Risiken:

  • Verstaatlichung, Enteignung oder enteignungsgleiche Maßnahmen
  • Krieg, kriegerische Auseinandersetzungen, Revolution und Aufruhr oder terroristische Akte, die im Zusammenhang mit solchen Ereignissen stehen
  • Bruch rechtsverbindlicher Zusagen staatlicher oder staatlich kontrollierter Stellen
  • Zahlungsmoratorien und Konvertierungs- oder Transferbeschränkungen

Investitionsgarantien 2025: Stabilität, Mittelstand und gezielte Entlastungen

Die Investitionsgarantien des Bundes haben sich auch im Jahr 2025 als wichtiges Instrument zur Unterstützung und Absicherung deutscher Auslandsinvestitionen erwiesen.

Im Jahr 2025 hat die Bundesrepublik Deutschland Investitionsgarantien mit einem Volumen von insgesamt 1,2 Milliarden Euro übernommen. Das neue Deckungsvolumen liegt zwar unter dem des Vorjahres von 1,5 Milliarden Euro. Dafür ist aber die Anzahl der im Jahr 2025 genehmigten Anträge (60) gegenüber dem Vorjahr (54) gestiegen – mit vielen Antragstellern aus dem Mittelstand.

Fast 40 % der Neugarantien wurden dabei für Erstnutzer übernommen, das heißt für Unternehmen, die Investitionsgarantien erstmals zur Flankierung und Absicherung ihrer Auslandsinvestitionen nutzen. Angesichts der geopolitischen Rahmenbedingungen werden Investitionsgarantien für eine wachsende Zahl an deutschen Unternehmen relevant.

Die Anzahl der Zielländer, in denen Investitionen abgesichert wurden, haben deutlich zugenommen (2025: 19; 2024: 16) und liegen auf dem zweithöchsten Niveau der letzten zehn Jahre. Dies zeigt, dass die von der Bundesregierung Ende 2023 beschlossene Diversifizierungsstrategie wirkt. 11 der 19 Zielländer, in denen 2025 für Auslandsinvestitionen deutscher Unternehmen Garantien übernommen wurden, waren Diversifizierungsziele.

Die im Jahr 2024 von der Bundesregierung eingeführten Maßnahmen zur Entlastung und Vereinfachung bei der Beantragung und Verwaltung von Investitionsgarantien wirkten sich im Jahr 2025 positiv aus: Berichterstattungspflichten für die Unternehmen sind wirksam reduziert und das Antragsverfahren vereinfacht und verschlankt.

Weitere Kennzahlen, Entwicklungen und Hintergründe finden sich im Jahresrückblick zu den Investitionsgarantien 2025.

Voraussetzungen für eine Garantieübernahme

Investitionsgarantien können nur für förderungswürdige Projekte übernommen werden. Dazu muss das Projekt positive Rückwirkungen auf Deutschland aufweisen und die Entwicklung des Anlagelands fördern. Zudem muss die Investition in ihren Umwelt-, Sozial - und menschenrechtlichen Auswirkungen unbedenklich sein. Deutsche Unternehmen sind explizit aufgefordert, die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen zu beachten und ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht nachzukommen, wie sie im deutschen Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte formuliert ist.

Damit der Bund eine Investitionsgarantie übernehmen kann, muss für die Investition im Anlageland außerdem ausreichender Rechtsschutz bestehen. Dieser ist regelmäßig gegeben, wenn zwischen Deutschland und dem Anlageland ein Investitionsförderungs- und -schutzvertrag besteht. Über die Anträge entscheidet ein Interministerieller Ausschuss unter Federführung des BMWE und unter Mitwirkung von Sachverständigen aus der Wirtschaft.

Investitionsgarantien können nur für neue Investitionen übernommen werden. Der Antrag auf eine Investitionsgarantie muss daher gestellt werden, bevor die Investition durchgeführt wird.