Aus allen Mitgliedstaaten der EU werden national vorgeprüfte Neuanträge/Änderungsanträge für Zollaussetzungen/Zollkontingente über die entsprechenden nationalen Regierungsstellen halbjährlich – jeweils zum 15. März bzw. 15. September – der EU-Kommission vorgelegt.

Nationale Vorprüfung (nur deutsche Anträge):

  • Anträge deutscher Unternehmen können jeweils bis Ende Januar oder bis Ende Juli
    für die sich jeweils anschließende Beratungsrunde beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) eingereicht werden. Vor Weiterleitung der deutschen Anträge durch das BMWE an die EU-Kommission findet eine nationale Prüfung dieser Anträge statt. Hierdurch soll eine wirtschaftliche Schädigung möglicher deutscher Produzenten verhindert werden.
  • Wirtschaftliche Einwände gegen deutsche Anträge können vor Weiterleitung an die EU-Kommission jeweils bis Ende Februar bzw. Ende August geltend gemacht werden.
  • Eine Übersicht der zuletzt in Deutschland eingereichten Anträge auf ZA/ZK für die jeweils laufende Verhandlungsrunde kann dieser vorläufigen Liste DE-Antragsprüfung, Beratungsrunde 2027-7, Stand 2026-08-18 (PDF, 180 KB) entnommen werden.

Anträge aller Mitgliedstaaten an die EU-Kommission:

Es wird darauf hingewiesen, dass aus den Veröffentlichungen aller hier genannten Listen keine Rechtsansprüche hergeleitet werden können.

Die beteiligten Institutionen (EU-Kommission sowie nationale Behörden der EU-Mitgliedstaaten) sind bemüht, die EU-Wirtschaft bzw. die EU-Unternehmen möglichst umfassend und transparent über den aktuellen Sachstand der derzeit verhandelten Sachverhalte zu informieren. Dies insbesondere mit Blick auf die Tatsache, dass sich auch nach den o.a. Stichtagen (15. März bzw. 15. September) noch Änderungen zu den aktuellen Verhandlungen ergeben können und regelmäßig auch ergeben. Neben Änderungen zu den bereits übermittelten Neu- und Änderungsanträgen (z. B. zur Eintarifierung und Warenbeschreibung) umfasst dies insbesondere wirtschaftliche Einwände sowie Anträge auf Erhöhung (Änderung) von Zollkontingentmengen. Hinsichtlich der Fristen zu Einwänden vgl. AZZAZZ: Erhebung von Einwänden.

Es empfiehlt sich zwecks Information zu autonomen Zollaussetzungen eine Recherche über die Homepage der EUKOM. Dort können - neben weiteren Informationen - die für das aktuelle und das vergangene Jahr geltenden Restmengen für sämtliche Zollkontingente abgerufen werden.

Aus allen Mitgliedstaaten der EU werden national vorgeprüfte Neuanträge/Änderungsanträge für Zollaussetzungen/Zollkontingente über die entsprechenden nationalen Regierungsstellen halbjährlich – jeweils zum 15. März bzw. 15. September – der EU-Kommission vorgelegt.