Das müssen Antragsstellende jetzt wissen:

  • Die neuen Förderbedingungen treten bereits am 21. Juli 2026 in Kraft. 
  • Umstellungsphase bei KfW und BAFA Vom 9. bis 20. Juli 2026 kommt es zu einer Umstellungsphase, um notwendige technische Anpassungen bei KfW und BAFA vorzunehmen. Es wird eine Vertrauensschutzregelung gewährt.
  • Während der Umstellungsphase können keine neuen "Bestätigungen zum Antrag" (gBzA) bei der KfW bzw. "Technische Projektbeschreibung" (TPB) beim BAFA mehr erstellt werden.
  • Es gibt allerdings einen Vertrauensschutz für jene Antragsstellenden, die bereits eine (g)BzA oder TPB von ihrem Energieeffizienz-Experten oder Fachunternehmer erhalten haben und noch keinen Antrag gestellt haben.
  • Mit diesen (g)BzA bzw. TPB können während der Umstellungsphase noch Anträge zu den bisherigen Konditionen bei BAFA und KfW gestellt werden. Dieser Vertrauensschutz gilt somit für jene, die in ihrer Planung bereits sehr weit fortgeschritten waren.
  • Diese Regelung gilt bis zum Ende der Umstellungsphase und ist somit eine Stichtagsregelung bis zum 20.07.26. Bis zu diesem Zeitpunkt muss ein Antrag eingegangen sein.
  • Bereits zugesagte Anträge sind von der anstehenden Änderung nicht betroffen, die Förderung ist verbindlich reserviert und wird auch gemäß den alten Förderbedingungen nach Umsetzung der Maßnahme ausgezahlt werden, wenn die Fördervoraussetzungen erfüllt sind.
  • Bereits eingereichte Anträge werden zu den alten Förderbedingungen geprüft und bei Einhaltung der Förderbedingungen entsprechend zugesagt.