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Erdgas ist ein Energieträger für die Wärme- und Stromerzeugung und ein wichtiger Einsatzstoff vor allem in der Chemieindustrie. Bis zur Ablösung durch aus erneuerbarer Energie produziertem Wasserstoff oder der Umstellung auf strombasierte Prozesse wird Erdgas zur Energieversorgung beitragen.
Biogas (Biomethan) lässt sich mit entsprechender Aufbereitung auf Erdgasqualität veredeln und in vorhandene Erdgasnetze einspeisen. So kann es zur Entlastung im Wärmemarkt, im Strombereich und im Kraftstoffbereich beitragen. Bei der Herstellung ist jedoch eine Konkurrenz mit der Produktion von Nahrungsmitteln möglich.
Da die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien je nach Wetterlage und Jahreszeit schwankt, können Erdgaskraftwerke neben anderen Energieträgern und durch eine intelligente Verbrauchssteuerung einen Beitrag beim Ausgleich von Produktionsschwankungen leisten.
Bis zur vollständigen Umstellung des deutschen Energieverbrauchs auf erneuerbare Energien und auf die Nutzung von Wasserstoff wird Deutschland aufgrund seiner sehr geringen Eigenproduktion auch zukünftig von Erdgasimporten abhängig sein.
Erdgas leistet somit weiterhin sektorübergreifend einen wichtigen Beitrag zur Energieversorgung.
Daten zum deutschen Energiemarkt erhalten Sie auf der Energiemarktdatenplattform SMARD der Bundesnetzagentur.
Infrastruktur
Für Transport und Verteilung des Erdgases sind die Rohrleitungen, aus denen sich das Gasnetz zusammensetzt, von substanzieller Bedeutung. Sie ermöglichen die sichere Lieferung über weite Strecken. Über deutsches Territorium wird Gas auch in andere europäische Staaten transportiert. Es leistet somit auch einen Beitrag für die Versorgungssicherheit in Mittel- und Osteuropa. Die wesentlichen Erdgasfernleitungen sowie deren Grenzübergangspunkte in Deutschland gehen aus der folgenden Grafik hervor:
Hinzu kommt ein engmaschiges Gasverteilnetz bis hin zum Endverbraucher. Das deutsche Gasnetz besteht zum einem aus dem Fernleitungsnetz mit einer Länge von ca. 40.000 Kilometern sowie dem Verteilnetz mit einer Länge von knapp 560.000 Kilometern.
Der Ausbau des deutschen Gasleitungsnetzes geschieht anhand des Netzentwicklungsplans Gas und Wasserstoff (NEP). Vormals wurden im Netzentwicklungsplan Gas die Erdgasnetze modelliert. Der NEP ist ein von den deutschen Fernleitungsnetzbetreibern (FNB) gemeinsam mit den regulierten Betreibern von Wasserstofftransportnetzen erstellter Plan, der die Entwicklung des Gas- und Wasserstoffnetzes in Deutschland für die nächsten 10-15 Jahre vorausschaut. Der NEP wird regelmäßig aktualisiert und muss von der Bundesnetzagentur genehmigt werden. Der NEP enthält Informationen über den Bedarf an Gas- und Wasserstoffinfrastruktur, die geplanten Investitionen in den Ausbau und die Modernisierung der Gas- und Wasserstoffnetze sowie Maßnahmen zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit. Der NEP ist außerdem ein wichtiges Instrument für die Planung und Umsetzung der Energiewende in Deutschland und der damit verbundenen zukünftigen Rolle von Wasserstoff.
Für die Versorgungssicherheit spielen Erdgasspeicher eine wichtige Rolle, die jedoch in den letzten Jahren aufgrund der Errichtung von LNG-Terminals in Deutschland an Bedeutung verloren hat. Dies beinhaltet vor allem die Absicherung der Erdgasversorgung bei saisonalen Verbrauchsschwankungen. Räumlich verteilen sich die Speicher nahezu über ganz Deutschland, wobei geologische Gegebenheiten regionale Schwerpunkte im Nordwesten und Südosten bedingen. Aktuell werden von deutschen Speicherbetreibern 34 Untertagespeicheranlagen betrieben. Da teilweise mehrere Betreiber gemeinsam eine Anlage nutzen, werden 50 Speicher vermarktet. Deutschland verfügt mit rund 250 TWh über eine sehr große Speicherkapazität in der Europäischen Union. Um die Versorgungssicherheit mit Erdgas in Deutschland zu gewährleisten, wurden mit dem Teil 3a des Energiewirtschaftsgesetzes Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen eingeführt. Mit der Gasspeicherfüllstandsverordnung vom 5. Mai 2025 sind die Füllstandsvorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes auf durchschnittlich rund 70 Prozent zum 1. November eines Jahres reduziert worden.
In DEU gibt es fünf FSRU-Standorte: Die vier Nordsee-Standorte, die von der bundeseigenen Deutsche Energy Terminal GmbH (DET) betrieben werden [Brunsbüttel (BBÜ), Wilhelmshaven01 (WHV01), Wilhelmshaven02 (WHV02) und Stade (STD)] sowie den privatwirtschaftlichen Ostsee-Standort Mukran (MUK) der Deutschen ReGas (DRG).
Im Regelbetrieb befinden sich die Standorte WHV01 (seit Januar 2023), WHV02 (seit Mai 2025), BBÜ (seit März 2023) und MUK (seit September 2024), d. h. sie speisen in das deutsche Gasnetz ein. Hier sind die FSRUs Höegh Esperanza, Excelerate Excelsior, Höegh Gannet und Höegh Neptune im Einsatz. Der Standort STD ist aufgrund technischer Probleme noch in der Errichtungsphase.
Die Gesamtimportkapazitäten der Terminals belaufen sich in 2025 auf 15 Mrd. m, bis 2027 soll der Wert auf 25 Mrd. m steigen (durch Inbetriebnahme STD und Erhöhung in BBÜ). Durch die Inbetriebnahme der landseitigen Terminals vrs. ab 2027/2028 steigt die Gesamtkapazität auf bis zu 34 Mrd. m.
Landseitige LNG-Terminals
Es sind drei landseitige LNG-Terminals geplant, die die FSRU ablösen sollen. Landseitige Terminals haben eine höhere Kapazität als FSRU. In Brunsbüttel befindet sich das Projekt der German LNG Terminal GmbH derzeit in der Errichtungs- und teilweise noch Genehmigungsphase. Die FID am Standort Stade wurde durch die Hanseatic Energy Hub ebenfalls getroffen, das Projekt befindet sich nun in der Errichtungsphase. Das Projekt in WHV befindet sich in einem frühen Projektstadium.
Regulierung und Handel
Die Bundesnetzagentur ist die Regulierungsbehörde für den deutschen Gasmarkt. Sie ist verantwortlich für die Regulierung der Netzentgelte und die Überwachung der Gasnetzbetreiber. Verschiedene Gesetze gewährleisten Wettbewerb und Verbraucherschutz.
Um den europäischen Gasmarkt weiter zu liberalisieren und zu harmonisieren, wurden von der Europäischen Union bisher vier Binnenmarktpakete für den Gasmarkt verabschiedet. Sie haben dazu beigetragen, einen offenen und wettbewerbsfähigen Gasmarkt zu schaffen und die Marktintegration sowie die Interoperabilität der Gasnetze zu verbessern. 2024 wurde das neue EU Gas- und Wasserstoffbinnenmarktpaket verabschiedet, das die Regeln des dritten Gasbinnenmarktpakets weiterentwickelt und in weiten Teilen für die künftigen Wasserstoffnetze und -märkte adaptiert hat. Im Fokus steht dabei die Transformation hin zu erneuerbaren und kohlenstoffarmen Gasen, insbesondere Wasserstoff im europäischen Energiesystem. Das BMWE arbeitet federführend an der Umsetzung durch eine Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften.
Im Zuge der Energiekrise im Jahr 2022 wurden eine Reihe von Maßnahmen ergriffen. So wurden zur unmittelbaren Stabilisierung der Gasversorgung Schlüsselunternehmen unter Treuhandverwaltung gestellt, mit Fremd- und Eigenkapital versorgt sowie im weiteren Verlauf temporär verstaatlicht.
Der deutsche Gasmarkt zeichnet sich durch eine Vielzahl privatrechtlich organisierter Marktakteure in den Bereichen Gasnetzen, Speicherbetrieb und Handel aus. Die Trading Hub Europe GmbH (THE) übernimmt die Rolle des Marktgebietsverantwortlichen für das gesamtdeutsche Marktgebiet und betreibt es im Sinne der „Vereinbarung über die Kooperation“ gemäß § 20 Absatz 1 Buchstabe b EnWG der Betreiber von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen. Das Hochdruckleitungssystem im THE-Marktgebiet hat eine Länge von 40.000 km und verbindet mehr als 700 nachgelagerte Netze. Zu den Aufgaben des Marktgebietsverantwortlichen gehören das Bilanzkreismanagement, das Regelenergiemanagement sowie die Bereitstellung und den Betrieb des virtuellen Handelspunkts THE. Seit dem Jahr 2022 übernimmt die THE GmbH darüber hinaus gesetzliche Aufgaben, die mit den Gasspeicherfüllstandsvorgaben in Teil 3a des Energiewirtschaftsgesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit in Deutschland eingeführt worden sind.
Auf dem deutschen Gasmarkt agieren derzeit 15 Fernleitungsnetzbetreiber für Erdgas. Davon sind zwölf Unternehmen Mitglieder des Branchenverbands Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber Gas e.V. (FNB Gas). Weitere Akteure auf dem Gasmarkt sind die Verteilernetzbetreiber, Speicherbetreiber sowie Handelsunternehmen.
Importe und Produktion von Erdgas in Deutschland
Der Großteil des inländischen Erdgasbedarfs wird durch Importe über Pipelines und LNG-Terminals gedeckt. Darüber hinaus verfügt Deutschland in geringem Umfang über eigene Förderfelder. Die Fördermengen gingen in den vergangenen Jahren weiter zurück. Neben den Förderfeldern wird beispielsweise auch Gas aus anderen Prozessen (beispielsweise aus der Produktion von Biogas) in das Erdgasnetz eingespeist.
Wie für andere Waren und Dienstleistungen werden die Preise für Erdgas und Flüssigerdgas auf der Basis von Angebot und Nachfrage auf den entsprechenden Märkten frei gebildet. Unterschiedliche Kostenbestandteile liegen den Preisen zu Grunde.
Die Beschaffungskosten beinhalten den Einkaufspreis für Erdgas sowie alle seine Transportkosten. Die Verteilungskosten sind alle Kosten der Weiterleitung des Erdgases an die Endkunden. Darin enthalten sind auch alle Kosten, die mit dem Ausbau und der Instandhaltung des Erdgasnetzes verbunden sind.
Der Erdgassteuer liegt das Energiesteuergesetz zugrunde. Mit diesem wird die Verbrauchsmenge an Erdgas in den verschiedenen Einsatzbereichen besteuert.
Die Konzessionsabgabe müssen die Netzbetreiber an die jeweilige Gemeinde entrichten, wenn sie öffentliches Gebiet für das Verlegen und Betreiben von Gasleitungen nutzen.
Die Umlagen werden benötigt, um weitere Kosten für den sicheren und effizienten Netzbetrieb zu decken.
Bis zum Ende des Jahres 2021 war die Volatilität der Marktpreise für Erdgas relativ gering. Im Vorfeld und in der Folge des völkerrechtswidrigen russischen Angriffs auf die Ukraine am 24. Februar 2022 und der damit einhergehenden Reduzierung der Liefermengen an Erdgas stiegen die Preise für Erdgas rasant an. Um die Marktpreise wieder zu senken, war ein eng koordiniertes Vorgehen der Bundesregierung mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union notwendig. In der Folge wurden verschiedene Maßnahmen zur Bewältigung der akuten Energiekrise und zur Diversifizierung der Gasversorgung verabschiedet. Inzwischen sind die Gaspreise wieder deutlich gesunken. Weitere Informationen zu den Gaspreisen erhalten Sie auf der Informationsseite der Bundesnetzagentur darunter Grafiken zur aktuellen Gasversorgung und ein FAQ zu den Strom- und Gaspreisen.
Krisenvorsorge
Die Versorgung mit Erdgas soll auch in Krisenzeiten gewährleistet sein. Die sichere Erdgasversorgung in der Europäischen Union liegt im Rahmen ihrer jeweiligen Tätigkeiten und Zuständigkeiten in der gemeinsamen Verantwortung der Erdgasunternehmen, der Mitgliedstaaten und insbesondere ihrer zuständigen Behörden sowie der Europäischen Kommission (EU-KOM). Diese gemeinsame Verantwortung erfordert ein gut abgestimmtes Maß an Informationsaustausch und Kooperation zwischen den Akteuren.
Die Verordnung (EU) 2017/1938 des europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2017 über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung (sog. Security-of-Supply-Verordnung, SoS-VO) hat das Ziel, die europäische Versorgungssicherheit mit Erdgas zu erhöhen. Hierzu müssen die EU-Mitgliedstaaten Präventions- und Maßnahmen zum Krisenmanagement erstellen. Unter anderem führen die Mitgliedstaaten Risikobewertungen durch und erstellen Notfallpläne, um im Fall von Störungen oder Engpässen im Gasmarkt schnell und koordiniert beheben zu können. Die Pläne werden regelmäßig überprüft und aktualisiert.
Grundsätzlich unterscheidet die SoS-VO im Verlauf einer Versorgungskrise zwischen drei Krisenstufen (Frühwarnstufe, Alarmstufe und Notfallstufe). Sie sieht marktbasierte Maßnahmen der Gasversorgungsunternehmen in den ersten beiden Stufen sowie ergänzend und nur im Notfall umzusetzende hoheitliche Eingriffsmöglichkeiten vor. Sie definiert dabei Zuständigkeiten sowie Pflichten von Unternehmen, nationalen Behörden und der EU-KOM. Die zuständige Behörden für die Sicherstellung der Umsetzung der o. g. Maßnahmen sind das BMWE und die BNetzA.
Die Rahmenbedingungen und Gestaltungsrechte für Unternehmen und Behörden sind in dem in Deutschland geltenden Rechtsrahmen insbesondere im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), dem Gesetz zur Sicherung der Energieversorgung (EnSiG) und der Verordnung zur Sicherung der Gasversorgung in einer Versorgungskrise (GasSV) verankert.