Das Geothermie-Beschleunigungsgesetz soll Genehmigungsverfahren für geothermische Anlagen, Großwärmepumpen, Wärmespeicher und Fernwärmeleitungen deutlich beschleunigen. Künftig sollen diese Vorhaben als im überragenden öffentlichen Interesse liegend gelten.

Der Entwurf (PDF, 409 KB) sieht zudem Änderungen im Berg-, Wasser- und Naturschutzrecht vor, um bestehende Hürden abzubauen und mehr Planungssicherheit zu schaffen. Ein wichtiger Bestandteil ist die Digitalisierung: Künftig sollen alle Verfahren vollständig digital abgewickelt werden, einschließlich verpflichtender Vollständigkeitsprüfungen. Außerdem werden verbindliche Fristen eingeführt, zum Beispiel eine maximale Bearbeitungszeit von zwölf Monaten im Bergrecht.

Weitere Maßnahmen sind die Einführung von Projektmanagerinnen und Projektmanagern im Wasserrecht zur Unterstützung der Behörden sowie eine Pflicht zur Deckungsvorsorge bei möglichen Bergschäden. Schließlich setzt der Gesetzentwurf die Vorgaben der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED III) in nationales Recht um und trägt so zur Stärkung der Wärmewende bei.