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Gemäß Artikel 3 Absatz 4 der Richtlinie (EU) 2024/1275 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Gebäudeeffizienzrichtlinie – EPBD) sind die EU-Mitgliedstaaten aufgefordert, einen Nationalen Gebäuderenovierungsplan (kurz: NBRP – National Building Renovation Plan) zu erstellen und bis zum 31. Dezember 2026 bei der EU-Kommission einzureichen. Die Weiterentwicklung des Entwurfs hin zum finalen Plan soll die Expertise aus der betroffenen Wirtschaft, kommunaler und regionaler Verwaltung, Wissenschaft und Zivilgesellschaft berücksichtigen. Daher ist für den Entwurf des Plans eine öffentliche Konsultation des Entwurfs gemäß Artikel 3 Absatz 4 durchzuführen. Die EU-Kommission kann zudem innerhalb von sechs Monaten länderspezifische Empfehlungen zum Entwurf vorlegen.
Die Bundesregierung startet nun die öffentliche Konsultation und bietet Ihnen die Möglichkeit, zu den acht Kapiteln sowie zu den ANHÄNGEN B und C des Entwurfs eine Stellungnahme einzureichen. Sofern Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchten, bitten wir um – ausschließlich elektronische – Übersendung Ihrer Stellungnahme bis zum 6. Mai 2026 an BUERO-IIA1@bmwe.bund.de.
Zur besseren Erfassung und Berücksichtigung Ihrer eingebrachten Punkte sollten Sie sich kurzfassen und Ihre Stellungnahmen auf maximal 6 Seiten beschränken. Bitte verwenden Sie dafür die bereits kapitelweise strukturierte Vorlage (PDF, 80 KB).
Dem Entwurf liegt der Stichtag Ende 2025 zugrunde. Aspekte, wie zum Beispiel die Erfassung bestimmter Daten sowie in Abstimmung befindliche Maßnahmen wurden daher im Entwurf nicht erfasst. Der Entwurf des NBRP berücksichtigt aktuelle Marktentwicklungen, technologische Innovationen und soziale Aspekte, für eine faire, wirtschaftlich tragfähige und sozial ausgewogene Umsetzung von Maßnahmen im Gebäudesektor, und bietet einen umfassenden Überblick über den Gebäudesektor.
Der NBRP ist gemäß EPBD regelmäßig zu aktualisieren und zukünftig in Verbindung mit dem Nationalen Energie- und Klimaplan (NECP – National Energy and Climate Plan) vorzulegen.
Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen eingereichten Stellungnahmen grundsätzlich auf unserer Internetseite veröffentlicht werden. Dies umfasst auch Namen und sonstige personenbezogene Daten, die im Dokument enthalten sind. Mit der Übersendung der Stellungnahme willigen Sie ein, dass auch die in der Stellungnahme enthaltenen personenbezogenen Daten veröffentlicht werden. Angaben, mit deren Veröffentlichung Sie nicht einverstanden sind, bitten wir, aus dem Dokument zu entfernen. Falls Sie der Veröffentlichung im Internet insgesamt widersprechen, wird auf der Homepage lediglich vermerkt, dass eine Stellungnahme eingereicht wurde und wer sie verfasst hat. Bitte senden Sie uns elektronisch lesbare Dokumente möglichst als barrierefreie PDF-Dokumente zu. Mit der Einsendung räumen Sie dem BMWE die Nutzungsrechte für die zeitlich unbefristete Veröffentlichung der Stellungnahme auf der Internetseite des BMWE ein.
Abschließend weisen wir darauf hin, dass aufgrund des Lobbyregistergesetzes Stellungnahmen nur zur Kenntnis genommen und auf der Internetseite des BMWE veröffentlicht werden, wenn der Urheber bzw. die Institution, die der Urheber der Stellungnahme vertritt, vollständig im Lobbyregister registriert ist oder unter eine Ausnahme des Lobbyregistergesetzes fällt. Wir bitten daher bei der Übersendung Ihrer Stellungnahme darum, in der E-Mail die Registrierung im Lobbyregister oder das Vorliegen einer Ausnahme von der (vollständigen) Registrierungspflicht darzulegen. Wenn ein solcher Nachweis in der Übersendungsmail nicht erfolgt, wird die Stellungnahme weder zur Kenntnis genommen noch auf der Internetseite veröffentlicht. Hierfür bitten wir um Verständnis.
20.10.2023 - Artikel -
Energiewende im Gebäudebereich