Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie plant eine Novellierung des WindSeeG. Leitthemen sollen die Steigerung der Kosteneffizienz des Offshore-Ausbaus, die verbesserte Synchronisierung von Netzausbau und Erzeugungskapazität, die weitere Marktintegration des Offshore-Stroms sowie Regelungen zu Offshore-Wasserstoff-Erzeugung und -Transport sein. Die Weiterentwicklung des Regulierungsrahmens soll die Expertise aus der betroffenen Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund wenden wir uns mit Konsultationsfragen an die Stakeholder des Ausbaus der Offshore-Windenergie und des Offshore-Wasserstoffs.

Sofern Sie zu den Konsultationsfragen Stellung nehmen möchten, bitten wir um – ausschließlich elektronische – Übersendung Ihrer Stellungnahme bis zum 23. Dezember 2025 an BUERO-IIIB4@bmwe.bund.de.

Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen elektronisch eingereichten Stellungnahmen grundsätzlich auf unserer Internetseite veröffentlicht werden. Dies umfasst auch Namen und sonstige personenbezogene Daten, die im Dokument enthalten sind. Mit der Übersendung der Stellungnahme willigen Sie ein, dass die in der Stellungnahme enthaltenen personenbezogenen Daten veröffentlicht werden. Angaben, mit deren Veröffentlichung Sie nicht einverstanden sind, bitten wir, aus dem Dokument zu entfernen. Falls Sie der Veröffentlichung im Internet insgesamt widersprechen, wird auf der Homepage lediglich vermerkt, dass eine Stellungnahme eingereicht wurde und wer sie verfasst hat. Bitte senden Sie uns elektronisch lesbare Dokumente möglichst als barrierefreie PDF-Dokumente zu, damit ein barrierefreier Zugang zu den Dokument gewährleistet werden kann. Mit der Einsendung räumen Sie dem BMWE die Nutzungsrechte für die zeitlich unbefristete Veröffentlichung der Stellungnahme auf der Internetseite des BMWE ein.

Abschließend weisen wir darauf hin, dass aufgrund des Lobbyregistergesetzes Stellungnahmen nur zur Kenntnis genommen und auf der Internetseite des BMWE veröffentlicht werden, wenn der Urheber bzw. die Institution, die der Urheber der Stellungnahme vertritt, vollständig im Lobbyregister registriert ist oder unter eine Ausnahme des Lobbyregistergesetzes fällt. Wir bitten daher bei der Übersendung Ihrer Stellungnahme darum, in der E-Mail die Registrierung im Lobbyregister oder das Vorliegen einer Ausnahme von der (vollständigen) Registrierungspflicht darzulegen. Wenn ein solcher Nachweis in der Übersendungsmail nicht erfolgt, wird die Stellungnahme weder zur Kenntnis genommen noch auf der Internetseite veröffentlicht. Hierfür bitten wir um Verständnis.