Die Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts (englisch: Regulation on Wholesale Energy Market Integrity and Transparency - "REMIT") dient der Bekämpfung von Insiderhandel und Marktmanipulation auf den Energiegroßhandelsmärkten und trat am 28. Dezember 2011 in Kraft. Sie wird derzeit auf EU-Ebene überarbeitet. Das Reformvorhaben zielt dabei u.a. auf eine erhöhte Datenqualität, einen verbesserten Datenaustausch und eine Angleichung an die Finanzmarktregulierung ab.

Die REMIT verbietet Marktmanipulation und Insiderhandel. Sie enthält umfassende Regelungen zur Marktüberwachung und weitreichende Datenmeldeverpflichtungen. Die Zuständigkeit für die Durchsetzung der Verbote und der Verpflichtung zur Offenlegung von Insider-Informationen nach der REMIT liegt bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) als nationaler Regulierungsbehörde. Geregelt ist die Zuständigkeit in § 56 Satz 1 Nr. 4 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Das EnWG enthält Vorschriften zu entsprechenden Durchsetzungs- und Aufsichtsbefugnissen der BNetzA sowie Ordnungswidrigkeiten- und Strafvorschriften bei REMIT-Verstößen.

Die REMIT gilt als Verordnung in allen EU-Mitgliedsstaaten unmittelbar. Dies gilt insbesondere in Bezug auf das Verbot von Insiderhandel und die Veröffentlichungspflicht von Insiderinformationen, sowie das Verbot der Marktmanipulation. Weitere Informationen hierzu sowie zu Ausnahmen von diesen Vorschriften finden Sie auf den die REMIT betreffenden Internetseiten der BNetzA. Damit REMIT volle Wirkung entfaltet, wurde ein Durchführungsrechtsakt durch die EU-Kommission erlassen. Dieser regelt Art, Umfang, Formate und Zeiten vorgeschriebener Meldungen zu Handels- und Fundamentaldaten des Energiegroßhandels. Für Marktteilnehmer des Großhandels mit Strom und Gas bestehen zudem Pflichten zur Registrierung. Dazu hat die BNetzA ein Portal eingerichtet, bei dem sich alle Marktteilnehmer mit Sitz in Deutschland registrieren müssen. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie auf den Internetseiten der BNetzA.

Weiterführende Informationen zur REMIT sind auch auf der Internetseite der Europäischen Energie-Regulierungsagentur ACER (Europäische Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierer) zu finden.

Eine Aufgabe nach der REMIT, die Marktüberwachung, wird von der BNetzA im Rahmen der bei ihr eingerichteten Markttransparenzstelle Strom und Gas wahrgenommen. Das Markttransparenzstellen-Gesetz hat weitere nationale Vorschriften zur Marktbeobachtung durch die Markttransparenzstelle Strom und Gas in das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) aufgenommen.