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Folgenabschätzungen von europäischen Gesetzen oder Initiativen
Zu Beginn der Arbeit an einem neuen Gesetz oder einer neuen Initiative bewertet die EU-Kommission zunächst in einer Folgenabschätzung die möglichen Auswirkungen auf Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt. Folgenabschätzungen machen die Vorteile und Kosten politischer Entscheidungen transparenter und legen damit die Grundlage für qualitativ noch bessere Rechtsvorschriften. Einzelheiten zu Folgenabschätzungen enthalten die im November 2021 aktualisierten Richtlinien und der Instrumentenkasten (engl. „toolbox“) für bessere Rechtsetzung (PDF: 743 KB, englisch).
Der Ausschuss zur Regulierungskontrolle (Regulatory Scrutiny Board - RSB) überprüft die Folgenabschätzungen und Ex-post-Evaluierungen der EU-Kommission. Durch seine Zusammensetzung aus fünf hochrangigen Kommissionsbeamten (darunter die Vorsitzende) und vier externen Sachverständigen wurde seine Unabhängigkeit gegenüber dem bisherigen, rein kommissionsinternen Ausschuss für Folgenabschätzung gestärkt.
Einen wesentlichen Aspekt der Folgenabschätzungen bilden die Belange kleiner und mittlerer Unternehmen ("Vorfahrt für KMU"). Deshalb prüft die EU-Kommission
im Rahmen des Wettbewerbsfähigkeitstests, inwieweit neue Regelungsvorhaben sich auf die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen auswirken, und
im Rahmen des im "Small Business Act" eingeführten KMU-Tests, ob KMU-spezifische Sondervorschriften (z.B. Ausnahmen oder Modifizierungen bestimmter Regelungen) in Erwägung gezogen werden sollten, weil KMU im Vergleich mit größeren Unternehmen von den Auswirkungen europäischer Regelungsvorhaben überdurchschnittlich belastet werden (Europäische Mittelstandspolitik).
Der Rat der Europäischen Union hat wiederholt die wichtige Rolle der Folgenabschätzungen für die Verbesserung der Gesetzgebungsqualität hervorgehoben und zugesagt, zu seinen eigenen wesentlichen Änderungen gegebenenfalls selbst Folgenabschätzungen vorzunehmen.
Auch das Europäische Parlament hat in der Generaldirektion Wissenschaftlicher Dienst eine eigene Direktion für Folgenabschätzung und Europäischen Mehrwert eingerichtet, um selbst Folgenabschätzungen zu erstellen und die der EU-Kommission zu überprüfen.
Bewertung des gesamten Lebenszyklus eines Rechtsaktes
Die EU-Kommission muss politische Entscheidungen auf EU-Ebene effektiv und transparent gestalten. Hierzu trägt das Instrument der Evaluierung bei. Durch Evaluierung erlangt die EU-Kommission zuverlässige und objektive Erkenntnisse darüber, wie relevant, wirksam und wirtschaftlich eine Regulierung ist.
Evaluierung bedeutet, dass die EU-Kommission den gesamten politischen Entscheidungsprozess und den vollständigenLebenszyklus eines Rechtsaktes in den Blick nimmt. So kann sie die erzielten Ergebnisse erfassen und deren Qualität verbessern - vom Entwurf über die Umsetzung und Durchführung bis hin zur Bewertung und Überarbeitung.
Die Evaluierung einer Regulierung kann vorab als sogenannte Ex-ante-Bewertung (= Folgenabschätzung), während (= Zwischenbewertung) oder nach dem Zeitpunkt der Genehmigung einer Maßnahme (= Ex-post-Bewertung) erfolgen.
Ergänzend zur Evaluierung führt die EU-Kommission in ausgewählten Politikfeldern übergreifende sogenannte Eignungstests ("Fitness Checks") (What is a "fitness check"? (PDF: 33 KB)) durch. Mit diesem Instrument der Ex-post-Bewertung sollen übermäßige Verwaltungslasten, Überschneidungen, Diskrepanzen, Inkonsistenzen oder obsolete Maßnahmen identifiziert werden.