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Die Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP) ist seit der EU-Osterweiterung von 2004 die Grundlage für eine enge und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den unmittelbaren Nachbarn der Europäischen Union (EU). Sie hat zum Ziel, Stabilität, Wohlstand und Sicherheit an den Außengrenzen der EU zu fördern. Außerdem unterstützt sie die Schaffung von rechtsstaatlichen und demokratischen Strukturen sowie die wirtschaftliche Entwicklung in den Nachbarstaaten der EU.
Die Europäische Nachbarschaftspolitik richtet sich an die Nachbarn der EU im Osten (Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Moldau, Ukraine) und im Süden (Algerien, Ägypten, Israel, Jordanien, Libanon, Libyen, Marokko, die palästinensischen Autonomiegebiete, Syrien, Tunesien).
Die politischen Krisen in der Ukraine, Syrien und Libyen machten im Jahr 2015 eine Überprüfung der ENP notwendig. Im Jahr 2016 werden die von der EU-Kommission im Rahmen einer Gemeinsamen Erklärung (PDF: 299 KB) entwickelten Vorschläge mit den Partnerländern diskutiert und die ENP angepasst. Neben einer stärkeren Differenzierung zwischen den Nachbarstaaten durch die Festlegung von individuellen Prioritäten der Zusammenarbeit sollen u. a. auch die EU-Mitgliedstaaten stärker bei der Planung sowie die "Nachbarn der Nachbarn" bei der Durchführung der Kooperationsformate einbezogen werden.
Die Kooperationsinstrumente der ENP werden über das Europäische Nachbarschaftsinstrument (ENI) finanziert. Im Zeitraum von 2014 bis 2020 stehen 15,4 Mrd. Euro für bilaterale, multilaterale bzw. grenzüberschreitende Zusammenarbeit zur Verfügung. Aktuell nehmen 12 der 16 Partnerländer aktiv an der Zusammenarbeit teil. Aus diesen Mitteln werden auch Twinning-Projekte finanziert, die durch Verwaltungspartnerschaften den Assoziierungs- bzw. Annäherungsprozess an EU-Standards und -Werte unterstützen.
Östliche Partnerschaft
Das Bundeswirtschaftsministerium hat sich seit jeher für die Stärkung der östlichen Nachbarn der EU eingesetzt und 2008 die Gründung der Östlichen Partnerschaft unterstützt. Diese regionale Initiative innerhalb der ENP bezieht sich auf die Ukraine, Moldau, Georgien, Armenien, Aserbaidschan und Belarus.
Die wirtschaftliche Integration der östlichen wie südlichen Nachbarn der EU in den Europäischen Wirtschaftsraum ist ein zentrales Thema der Nachbarschaftspolitik. Dafür sind verschiedene Instrumente von unterschiedlicher Intensität vorgesehen. So wird sich für die Ukraine, Moldau und Georgien mit der Unterzeichnung von Assoziierungsabkommen und dem Beitritt zur vertieften und umfassenden Freihandelszone (Deep and Comprehensive Free Trade Areas - DCFTA) in ausgewählten Bereichen der EU-Binnenmarkt öffnen. Voraussetzung dafür ist die verbindliche Zusage, die innenpolitischen Reformen an die Assoziierungsagenda anzupassen sowie relevante Teile des EU-Rechts (Besitzstand der EU) erfolgreich umzusetzen.
Zur Bewältigung der gemeinsamen Herausforderungen umfasst die Östliche Partnerschaft auf multilateraler Ebene Foren für den Fachaustausch zwischen den sechs Partnerländern sowie den EU-Mitgliedstaaten. Das Bundeswirtschaftsministerium hat in diesem Rahmen die ressortübergreifende Koordinierung von einer der vier sogenannten thematischen Plattformen "Wirtschaftliche Integration und Konvergenz mit EU-Politiken" übernommen.
Weitere Informationen finden Sie beim Auswärtigen Amt, bei der Generaldirektion Europäische Nachbarschaftspolitik und Erweiterungsverhandlungen (DG NEAR - Internetseite nur in englischer Sprache verfügbar) und beim Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD - Internetseite nur in englischer Sprache verfügbar).
Weiterführende Informationen
Artikel -
Europäische Wirtschaftspolitik
Artikel:Bilaterale Wirtschaftsbeziehungen in Europa