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Europäische Industriepolitik - Der europäische Critical Raw Materials Act (CRMA)
Einleitung
Der Critical Raw Materials Act (CRMA) legt eine neue strategische Grundlage für eine sichere, krisenfeste und nachhaltige europäische Rohstoffversorgung. Der CRMA dient dazu, die Versorgung der Europäischen Union (EU) mit kritischen und strategischen Rohstoffen langfristig zu stärken. Diese Rohstoffe sind für Klimaschutztechnologien, Digitalisierung und andere Zukunftstechnologien sowie für die Verteidigung von grundlegender Bedeutung.
Die am 23. Mai 2024 in Kraft getretene und in den Mitgliedstaaten unmittelbar geltende EU-Verordnung (2024/1252, 2024/90330) sieht eine Reihe von Maßnahmen im Hinblick auf kritische und strategische Rohstoffe vor.
Die kritischen und strategischen Rohstoffe sind in den Anhängen I und II der Verordnung aufgelistet. Diese Listen unterliegen einer Überprüfung durch die EU-Kommission.
Der CRMA verankert folgende Ziele für die EU bis 2030:
Deckung von 10 Prozent des Bedarfes an strategischen Rohstoffen aus Bergbau in der EU,
Deckung von 40 Prozent des Bedarfes an weiterverarbeiteten Rohstoff-Produkten aus der EU,
Deckung von 25 Prozent des Bedarfes an strategischen Rohstoffen aus EU-Recycling,
Keine Importabhängigkeit von einem Land über 65 Prozent des Bedarfes an jedem einzelnen strategischen Rohstoff.
Zu den Maßnahmen des CRMA zählen insbesondere die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren bei Rohstoffprojekten, die Stärkung der Exploration, die Förderung der Kreislaufwirtschaft sowie die Risikovorsorge und -überwachung. Diese Maßnahmen müssen die Mitgliedstaaten und die Kommission umsetzen. Auf die Unternehmen kommen ebenfalls neue Pflichten nach dem CRMA zu. Darüber hinaus möchte die EU-Kommission die internationale Zusammenarbeit und strategische Partnerschaften ausbauen.
2. Zentrale Anlaufstellen
Der CRMA sieht die Einrichtung oder Benennung von zentralen Anlaufstellen vor. Diese sind dafür zuständig, Genehmigungsverfahren für Projekte im Bereich kritische Rohstoffe zu erleichtern und zu koordinieren sowie Informationen über Verwaltungsverfahren im Bereich kritische Rohstoffe zur Verfügung zu stellen. Zudem unterstützen sie die Projektträger bei verwaltungstechnischen Fragen zu den Genehmigungsverfahren.
Klicken Sie auf das jeweilige Bundesland, um die für Sie zuständige Zentrale Anlaufstelle für Projekte kritischer Rohstoffe nach dem CRMA zu finden.
3. Strategische Projekte
Auf Antrag der Projektträger erkennt die EU-Kommission Projekte im Bereich der Gewinnung, Verarbeitung oder Recycling bzw. Rückgewinnung kritischer Rohstoffe als „strategische Projekte“ an, wenn sie die im CRMA festgelegten Kriterien erfüllen. Die strategischen Projekte verfügen über einen Prioritätsstatus und sollen von den Regeln der Genehmigungsbeschleunigung profitieren.
Darüber hinaus wurde ein Europäischer Ausschuss für kritische Rohstoffe gegründet. Eine Untergruppe des Ausschusses ist mit der Erörterung und Koordinierung der Finanzierung strategischer Projekte befasst. Dadurch möchte die EU-Kommission den Zugang zur Finanzierung aus vorhandenen Quellen erleichtern.
Auf der Webseite der EU-Kommission sind alle wichtigen Informationen zum Bewerbungsverfahren und zu den relevanten Unterlagen nebst FAQ zusammengestellt.
4. Nationales Explorationsprogramm
Im Rahmen des CRMA sind die EU-Mitgliedsstaaten verpflichtet, ein nationales Explorationsprogramm aufzusetzen. Es soll Informationen zu den Potenzialen kritischer und strategischer Rohstoffe in Deutschland aufzeigen und bewerten, um Anreize für deren Entwicklung zu schaffen.
In Abstimmung mit den Ländern hat die Bundesregierung die erste Version eines nationalen Explorationsprogramms (PDF, 865 KB) erstellt und im Juni 2025 der Europäischen Kommission übermittelt. Es soll regelmäßig überprüft und gegebenenfalls aktualisiert werden.
5. Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten der EU und Fördermitteln des BMWK
Projekte im Bereich kritischer Rohstoffe, einschließlich strategischer Projekte, könnten bei Erfüllen der Voraussetzungen für eine Unterstützung aus vorhandenen Unionsfonds in Betracht kommen.
Zu den einschlägigen Fonds auf europäischer Ebene benennt der CRMA:
EFRE-Mittel (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung)
Der Fonds kann kleine und mittlere Unternehmen (KMU) durch die Gewährung von Zuschüssen in die Lage versetzen, innovative Projekte zu entwickeln, etwa im Zusammenhang mit der Senkung des Energieverbrauchs bei der Verarbeitung von Rohstoffen.
Es kommt insbesondere das Kapitel zu REPowerEU bei Projekten in Betracht, die beispielsweise mit dem Recycling oder der Rückgewinnung von Rohstoffen in Zusammenhang stehen.
Der Fonds zielt insbesondere darauf ab, die Einführung sauberer und innovativer Technologien auf dem Markt voranzutreiben. Aus dem Fonds können unter anderem Zuschüsse für die Entwicklung von Recyclingkapazitäten für Rohstoffe im Zusammenhang mit CO2-armen Technologien bereitgestellt werden.
InvestEU ist ein zentrales Finanzierungsinstrument der EU, mit dem Investitionen angereizt („gehebelt“) werden. Mittels einer Garantie aus dem EU-Haushalt in Höhe von 26,2 Milliarden sollen 372 Milliarden Investitionen in prioritäre Politikbereiche mobilisiert werden. Hauptdurchführungspartner von InvestEU ist die EIB-Gruppe (Europäische Investitionsbank und Europäischer Investitionsfonds). InvestEU adressiert vier strategische Kernfelder: nachhaltige Infrastruktur, Forschung, Entwicklung und Digitalisierung sowie KMU und soziale Investitionen bzw. Kompetenzen. Neben Finanzierung bietet das Programm über bei der den InvestEU Advisory Hub auch unterstützend Beratung für Projektvorhaben an.
Rohstoffprojekte in Ländern außerhalb der EU können über das Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit NDICI – Global Europe und dessen Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung Plus (EFSD+) unterstützt werden.
Kritische Rohstoffe gehören zudem zu den Schwerpunkten der „Global Gateway“ Strategie der EU, die auch den europäischen Beitrag zur „Partnerschaft für Globale Infrastruktur und Investitionen“ (PGII) der G7 bildet. Unter Global Gateway werden hochwertige Infrastrukturprojekte von hoher entwicklungspolitischer und wirtschaftlicher Bedeutung umgesetzt.
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Folgende Förderprogramme des BMWK kommen für Projekte im Bereich kritischer Rohstoffe im Sinne des CRMA in Betracht:
Der Rohstofffonds zielt darauf ab, Projekte im In- und Ausland zu fördern, die einen Beitrag zur Rohstoffversorgungssicherheit leisten und der Gewinnung, Verarbeitung und dem Recycling von kritischen Rohstoffen dienen. Gleichzeitig soll der Rohstofffonds Abhängigkeiten Deutschlands von anderen Staaten verringern. Der Rohstofffonds konzentriert sich auf kritische oder strategische Rohstoffe im Sinne des CRMA.
Der Fonds wird von der KfW betreut, die als zentraler Ansprechpartner agiert. Auf der Webseite der KfW finden die Unternehmen alle wesentlichen Informationen und Unterlagen.
Das Förderprogramm „STARK“ (Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerksstandorten) wird auf Grundlage des Investitionsgesetz Kohleregionen (InvkG) finanziert. Die Maßnahme läuft bis zum 31. Dezember 2038.
In der Förderkategorie 12 -Transformationstechnologien erfolgte im Oktober 2024 eine erste Förderbekanntmachung. Förderfähig ist die Herstellung oder Rückgewinnung kritischer Rohstoffe für die Schlüsselkomponenten und Ausrüstung im Sinne des TCTF (Zif. 3 FRL STARK).
UFK-Garantien sichern Kreditgeber von Rohstoffvorhaben im Ausland gegen wirtschaftliche und politische Kreditausfallrisiken ab. Grundsätzlich muss das zur Deckung beantrage Vorhaben als rohstoffwirtschaftlich förderungswürdig beurteilt werden. Darüber hinaus ist der Abschluss eines langfristigen Rohstoffliefervertrags mit einem deutschen Abnehmer für eine Bundesdeckung zwingend notwendig.
Weitere Informationen zu UFK-Garantien sowie Ansprechpersonen finden Sie unter www.ufk-garantien.de.
Über die Finanzierungs-Hotline bieten Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BMWK-Förderberatung Informationen und konkrete Lösungsansätze zur Finanzierung Ihrer unternehmerischen Aktivitäten. Die Informationen beziehen sich in erster Linie auf öffentliche Finanzierungsangebote und Förderprogramme.
Sie helfen bei der Suche nach Förderprogrammen für Existenzgründerinnen und Existenzgründer und bereits am Markt agierende Unternehmen, bei Fragen zu Verfahrenswegen, Anlaufstellen und Konditionen von Förderprogrammen, Problemen der Finanzierung von Gründungs- und anderen Investitionsvorhaben und bei der Vorbereitung auf das Bankgespräch.
Telefonnummer: 030-18615 8000
Montag - Freitag 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr
E-Mail: foerderberatung@bmwk.bund.de
Förderberatung der „Forschung und Innovation“ des Bundes
Die Förderberatung des Bundes ist Erstanlaufstelle für alle Fragen zur Forschungs- und Innovationsförderung. Sie informiert potentielle Antragstellerinnen und Antragsteller über die Forschungsstruktur des Bundes, die Förderprogramme und deren Ansprechpersonenartner sowie über aktuelle Förderschwerpunkte und -initiativen. Forschende Unternehmen können sich insbesondere an den Lotsendienst für Unternehmen bei der Förderberatung des Bundes wenden.
22.07.2025 - Pressemitteilung - Rohstoffe und Ressourcen
Pressemitteilung:Der Bund unterstützt gemeinsam mit Rheinland-Pfalz und Hessen zwei strategisch wichtige Investitionsvorhaben zur Lithiumgewinnung in Deutschland