Wir bitten Sie an dieser Stelle um Ihre Einwilligung für die Nutzung unseres Videodienstes. Nähere Informationen zu allen Diensten finden Sie, wenn Sie die Pluszeichen rechts aufklappen. Sie können Ihre Einwilligungen jederzeit erteilen oder für die Zukunft widerrufen. Rufen Sie dazu bitte diese Einwilligungsverwaltung über den Link am Ende der Seite erneut auf.
Diese Webseite setzt temporäre Session Cookies. Diese sind technisch notwendig und deshalb nicht abwählbar. Sie dienen ausschließlich dazu, Ihnen die Nutzung der Webseite zu ermöglichen.
Das Ministerium präsentiert seine Arbeit auf dieser Webseite auch in Form von Videos. Diese werden vom deutschen Anbieter TV1 mit Hilfe des JW-Players mit Sitz in den USA ausgeliefert. Bitte willigen Sie in die Übertragung Ihrer IP-Adresse und anderer technischer Daten an den JW-Player ein, und erlauben Sie JW-Player, Cookies auf Ihrem Endgerät zu setzen, wenn Sie unser Video-Angebot nutzen wollen. Verantwortlich für diese Verarbeitung Ihrer Daten ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Unsere Datenschutzbeauftragte erreichen Sie unter datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de. Als Rechtsgrundlage dient uns Ihre Einwilligung nach § 25 Abs. 1 TTDSG i. V. m. Artikel 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO und § 3 Abs. 1 EGovG. Wir haben sichergestellt, dass Sie Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen können. Über die Einwilligungsverwaltung am Ende der Seite können Sie jederzeit steuern, ob Sie den Videodienst JW-Player zur Übertragung freigeben oder nicht.
Ausführliche Informationen über Ihre Betroffenenrechte und darüber, wie wir Ihre Privatsphäre schützen, entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung zum Videodienst JW-Player
Das Ministerium präsentiert seine Arbeit auf dieser Webseite auch in Form von Videos. Diese werden vom deutschen Anbieter TV1 mit Hilfe des JW-Players mit Sitz in den USA ausgeliefert. Bitte willigen Sie in die Übertragung Ihrer IP-Adresse und anderer technischer Daten an den JW-Player ein, und erlauben Sie JW-Player, Cookies auf Ihrem Endgerät zu setzen, wenn Sie unser Video-Angebot nutzen wollen. Verantwortlich für diese Verarbeitung Ihrer Daten ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Unsere Datenschutzbeauftragte erreichen Sie unter datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de. Als Rechtsgrundlage dient uns Ihre Einwilligung nach § 25 Abs. 1 TTDSG i. V. m. Artikel 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO und § 3 Abs. 1 EGovG. Wir haben sichergestellt, dass Sie Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen können. Über die Einwilligungsverwaltung am Ende der Seite können Sie jederzeit steuern, ob Sie den Videodienst JW-Player zur Übertragung freigeben oder nicht.
Mikroelektronik als Schlüsseltechnologie in Europa stärken
Einleitung
Mikroelektronik ist eine der Schlüsseltechnologien und Treiber für Innovation und Fortschritt – sowohl für die Digitalisierung von Gesellschaft und Wirtschaft, als auch für den Klimaschutz. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz setzt sich deshalb für die Entwicklung neuer mikroelektronischer Produkte und Dienstleistungen in Deutschland und Europa ein. Ziel ist es, die europäische Wirtschaft im weltweiten Wettbewerb konkurrenzfähig zu halten, Know-how für die souveräne Nutzung von wichtigen Technologien auszubauen und mit energieeffizienteren Chips sowie Halbleiterprodukten zur digitalen und grünen Transformation beizutragen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie fördert daher seit 2019 innovative Projekte im Rahmen wichtiger Vorhaben von gemeinsamem europäischen Interesse (Important Project of Common European Interest, IPCEI), um innovative Halbleiterfabriken, moderne Labore sowie neue Produkt- und Fertigungslinien aufzubauen.
Ergänzend dazu setzt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie das Europäische Chip-Gesetz (European Chips Act) um und fördert dabei weitere hochinnovative und kapitalintensive Vorhaben.
Leistungsfähige Chips und mikroelektronische Komponenten gehören zu unserem modernen Leben: Ohne sie würde kein Computer funktionieren, kein Auto fahren und keine Industrieanlage laufen. Wir nutzen sie für die Kommunikation in der Industrie sowie im privaten Bereich. Sie sind die Basis für die fortschreitende Digitalisierung in Wirtschaft und Gesellschaft. Technologien wie Künstliche Intelligenz, das Internet der Dinge, die Elektromobilität und das autonome Fahren sind auf leistungsfähige und sichere Chips angewiesen.
Mikroelektronik ist gleichzeitig ein wichtiger Treiber für den Klimaschutz: Innovationen in der Leistungselektronik wie energieeffiziente Chips und neue Materialien in der Halbleiterproduktion reduzieren den Stromverbrauch von Produkten, Industrieanlagen und Fahrzeugen. Investitionen in die Mikroelektronik bringen also im Sinne des europäischen Green Deal eine ressourcenschonende und energieeffiziente Wirtschaft voran.
Deutschland und Europa verfügen über eine leistungsfähige und exzellente Forschungslandschaft im Bereich der Mikroelektronik, die große Potenziale birgt. Damit Anwenderindustrien diese etwa für die Automobilentwicklung, die Medizintechnik, automatisierte Industrieanlagen oder eine digitale Verkehrsinfrastruktur produktiv nutzen können, müssen Know-how und Forschungsergebnisse in die Praxis überführt und dort weiterentwickelt werden.
Aus wirtschaftlicher, aber auch aus geo- (bzw. sicherheits-)politischer Sicht ist es unerlässlich, dass Deutschland und Europa ihre Mikroelektronik-Kompetenzen stärken und genügend Fachkräfte ausbilden, um am Markt zu bestehen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz fördert daher seit 2019 innovative Projekte im Rahmen wichtiger Vorhaben von gemeinsamem europäischen Interesse (Important Project of Common European Interest, IPCEI), um innovative Halbleiterfabriken, moderne Labore sowie neue Produkt- und Fertigungslinien aufzubauen.
Ergänzend dazu setzt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz das Europäische Chip-Gesetz (European Chips Act) um und fördert dabei weitere hochinnovative und kapitalintensive Vorhaben.
Forschung, Fachkräfte, Fertigung: Die Mikroelektronik-Strategie der Bundesregierung
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt veröffentlichen am 15. Oktober 2025 die in gemeinsamer Federführung erstellte Strategie
Die Maßnahmen der Bundesregierung in der Mikroelektronik erhalten mit der im Bundeskabinett beschlossenen Strategie einen kohärenten Rahmen und eine klare Zielbestimmung. Die Strategie verknüpft europäische Instrumente und nationale Maßnahmen zu einem konsistenten Gesamtbild mit dem zentralen Ziel, dass Deutschland bei digitalen Schlüsseltechnologien nicht nur Anwender, sondern auch Entwickler und Produzent bleibt.
Gemeinsames Positionspapier von Bundesforschungsministerium und Bundeswirtschaftsministerium zur europäischen Chip-Strategie vom März 2025
Europas Position in der Mikroelektronik hat breite Auswirkungen auf die Innovations- und Wirtschaftskraft Deutschlands und damit auf die Fähigkeit zur Selbstbestimmtheit angesichts geopolitischer Spannungen. Deutschland kann nur gemeinsam mit seinen europäischen Partnern im internationalen Wettbewerb der Mikroelektronik bestehen.
Das Positionspapier soll den bisher gemeinsam mit Stakeholdern identifizierten Fokus und Anspruch eines künftigen Strategierahmens skizzieren. Es dient als Grundlage, um Deutschlands Position in europäische und internationale Gremien einzubringen und als Ausgangspunkt für eine in der neuen Legislaturperiode zu finalisierende nationale Mikroelektronik-Strategie.
Mit dem Important Project of Common European Interest (IPCEI) „Advanced Semiconductor Technologies“ (AST) bündeln 17 EU-Mitgliedstaaten1 erneut ihre Aktivitäten, um auf die technologischen und geoökonomischen Veränderungen im Halbleiterbereich zu reagieren. Deutschland koordiniert das integrierte europäische Vorhaben gemeinsam mit den Niederlanden und Frankreich.
Am 30.06.2026 hat das BMWE 14 Projekte zur Pränotifizierung bei der Europäischen Kommission eingereicht, um wichtige Entwicklungen der Halbleiterindustrie bis zur ersten gewerblichen Anwendung zu ermöglichen. Die Förderung der Projekte erfolgt in enger Partnerschaft zwischen Bund und den zwölf beteiligten Ländern2. Der Bund stellt für die Förderung bis zu 3,8 Milliarden Euro bereit. Gewährt werden kann die Förderung erst nach der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission und der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel. Derzeit sind Projekte der folgenden 35 deutschen Unternehmen für die Förderung innerhalb des IPCEI AST vorgesehen:
Beteiligte deutsche Unternehmen (Stand 30.06.2026)
Ziel des IPCEI AST ist es, Europas technologische Souveränität zu stärken, die Position europäischer Akteure auf den Weltmärkten auszubauen und den Transfer von der Forschung in die industrielle Anwendung zu beschleunigen. Das IPCEI AST umfasst alle erforderlichen Schritte innerhalb der Halbleiter-Wertschöpfungskette. Neben Forschung und technologischer Entwicklung werden auch strategische Enabler wie Anlagenbau und Testequipment einbezogen.
Fokus auf die nächste Generation von Halbleitertechnologien
Im Mittelpunkt des IPCEI AST stehen technologische Entwicklungen, die neue Möglichkeiten entlang der Halbleiter-Wertschöpfungskette eröffnen und die Voraussetzungen schaffen, um neue Positionen globaler Technologieführerschaft und Marktstärke aufzubauen.
Alle im IPCEI AST geförderten Projekte können einem oder mehreren der folgenden Workstreams zugeordnet werden:
GROW
Der Workstream GROW zielt auf den Ausbau bestehender europäischer Stärken.
CHALLENGE
Europa ist in der Forschung vieler Zukunftstechnologien führend. Ziel des Workstreams CHALLENGE ist es, diese Technologien in die gewerbliche Nutzung zu transferieren und eine führende Marktpositionen aufzubauen.
ENABLE
Im Workstream ENABLE werden Arbeiten an den fundamentale Schlüsseltechnologien der Mikroelektronik-Wertschöpfungskette gebündelt, die Technologieentwicklungen in den zuvor genannten Bereichen ermöglichen.
Um die Potenziale der Mikroelektronik für Anwenderindustrie und Gesellschaft weiter zu erschließen, wurde von der Europäischen Kommission im Juni 2023 eine Nachfolgemaßnahme genehmigt: das Important Project of Common European Interest in den Bereichen Mikroelektronik und Kommunikationstechnologien (IPCEI ME/KT). Insgesamt 20 europäische Staaten haben sich zusammengeschlossen, um in 66 Projekten die digitale Transformation der Gesellschaft auf eine neue Stufe zu heben. Ziel ist es, die Technologiesouveränität und Resilienz zu steigern, Europa im weltweiten Markt wettbewerbsfähig zu halten und sich von geopolitischen Entwicklungen unabhängiger zu machen. In Deutschland investieren Bund und Länder rund vier Mrd. Euro in innovative Projekte. Bisher wurden in Deutschland 29 Projekte bewilligt. Innerhalb des IPCEI sollen europaweit über 8.000 Arbeitsplätze in der Halbleiterindustrie geschaffen werden, davon voraussichtlich 3.200 in Deutschland.
Workstreams
Mit dem IPCEI ME/KT werden vier Arbeitsfelder (Workstreams) adressiert, die sich an den technischen Zielen innerhalb der gesamten Wertschöpfungskette der Mikroelektronik orientieren. In Analogie zu einem Organismus lassen sich die Workstreams folgendermaßen beschreiben.
THINK adressiert Prozessoren und Memory als „Gehirn” eines elektronischen Systems.
SENSE adressiert die „Sinnesorgane” eines elektronischen Systems, welche Daten/Informationen generieren.
ACT adressiert den „Körper“ und die „Muskeln“ eines elektronischen Systems, die auf die generierten Daten/Informationen reagieren.
COMMUNICATE adressiert die starken „Nervenbahnen“, die mit dem „Gehirn“ verbunden sind.
Zahlen und Fakten zum IPCEI Mikroelektronik und Kommunikationstechnologien
4
Milliarden Euro
investieren der Bund und die beteiligten Bundesländer für mehr Technologiesouveränität in Deutschland
28
Projekte
arbeiten bereits deutschlandweit an innovativen Technologien
20
EU-Staaten
sind an der Maßnahme beteiligt, um die Wettbewerbsfähigkeit in Europa zu gewährleisten
99
Unternehmen und Forschungseinrichtungen
sind europaweit im Rahmen des IPCEI ME/KT vernetzt und kooperieren international
66
Projekte
der IPCEI-Partner werden durch die teilnehmenden EU-Staaten gefördert, um europaweit Mikroelektronik-Kompetenzen und Fertigungskapazitäten auszubauen
IPCEI Mikroelektronik (2018 – 2021)
Europäische Zusammenarbeit
Im Rahmen des ersten IPCEI Mikroelektronik schlossen sich Deutschland, Frankreich, Italien, das Vereinigte Königreich und Österreich zusammen, um mit staatlichen Mitteln in Höhe von insgesamt etwa 1,9 Milliarden Euro gemeinsam die Entwicklung neuer mikroelektronischer Produkte über Branchen- und Ländergrenzen hinweg zu fördern. Am IPCEI Mikroelektronik waren insgesamt 27 europäische Unternehmen beteiligt.
Ende 2018 wurde von der Europäischen Kommission die Maßnahme beihilferechtlich genehmigt. Damit startete eines der größten länderübergreifenden Kooperationsprojekte mit großen Synergien für die Mikroelektronik- und Anwenderindustrie – und zwar erstmalig bis zur ersten gewerblichen Nutzung.
In den fünf Technologiefeldern „Energieeffiziente Chips“, „Leistungshalbleiter“, „Intelligente Sensoren“, „Fortgeschrittene optische Geräte“ und „Verbindungshalbleiter“ konnte die Konkurrenzfähigkeit der Unternehmen auf dem internationalen Markt gestärkt und ein wesentlicher Schritt Richtung Technologiesouveränität beschritten werden.
Erfolge des ersten IPCEI
Die Bundesregierung förderte in Deutschland 18 Unternehmen mit insgesamt rund 1 Milliarde Euro. Die Unternehmen investierten ihrerseits zusätzlich 2,6 Milliarden Euro in Forschung, Entwicklung und Umsetzung. Im Rahmen der Förderung entstanden bereits hochmoderne automatisierte Fertigungsanlagen, es wurden intelligente Sensoren, leistungsstarke Halbleiterprodukte und energieeffiziente Mikrochips entwickelt, die nun der gesamten europäischen Wertschöpfungskette sowie den Anwenderindustrien zugutekommen. Die Ergebnisse tragen in erheblichem Maße dazu bei, die europäische Halbleiterindustrie weltweit wettbewerbsfähig zu machen und souverän auf dem globalen Markt zu interagieren. Von den neuen Technologien profitiert die gesamte Wertschöpfungskette. Sie werden beispielsweise in der Medizintechnik, der Fahrzeugbranche, dem Maschinen- und Anlagenbau oder im Bereich der Künstlichen Intelligenz eingesetzt. Ein Erfolg für Deutschland und Europa!
Im September 2023 ist das Europäische Chip-Gesetz (European Chips Act) in Kraft getreten, mit dem die Europäische Kommission den Anteil Europas an der Weltproduktion hochinnovativer und nachhaltiger Mikrochips bis 2030 auf 20 Prozent anheben – und damit verdoppeln – will. Die Bundesregierung unterstützt die Ziele, das europäische Halbleiter-Ökosystem zu stärken, Abhängig-keiten Europas zu reduzieren und den digitalen und ökologischen Wandel voranzubringen.
Deutschland und Europa sind attraktive Standorte für Investitionen in innovative und nachhaltige Halbleitertechnologien. Der Chips Act ermöglicht es, solche Investitionen zu fördern. Etwa TSMC oder Infineon haben bereits umfangreiche Investitionen in Halbleiterfertigungen, alle im Osten Deutschlands, angekündigt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz steht in engem Austausch mit den Unternehmen.
Darüber hinaus existiert mit dem European Semiconductor Board ein zentrales Koordinierungsgremium, welches eine stabile europäische Halbleiter-Wertschöpfungskette stützt und daran arbeitet, zukünftige Krisen vorzubeugen.
Säule 1: Mit Unterstützung durch (EU-)Forschungsmittel sollen Forschungs-, Design- und Innovationskapazitäten massiv ausgebaut werden, um die technologische Zukunft Europas zu sichern. Durch die Schaffung neuer Pilotanlagen werden die Weichen gestellt, um fortschrittliche Halbleitertechnologien vom Labor bis zur Serienproduktion zu bringen. Ein europaweites Netzwerk soll zudem den Nachwuchs in den MINT-Fächern stärken und so die Talentpipeline sichern. Zusätzlich wird ein „Chip-Fonds“ ins Leben gerufen – eine Investitionsfazilität der Europäischen Kommission, Europäischer Investitionsbank und nationalen Förderbanken, die Start-ups, Scale-ups und KMU den Zugang zu Finanzmitteln erleichtert. Federführend für diese Säule ist das Bundesministerium für Bildung und Forschung.
Säule 2: Ein speziell entworfener Beihilferahmen ermöglicht es den Mitgliedstaaten, in neuartige Produktionsanlagen für Halbleiter, Chipausrüstung und andere Schlüsselkomponenten zu investieren. Auch Chipdesignzentren, insbesondere für KMU, werden gefördert, um die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern.
Säule 3: Ein gemeinsamer Überwachungs- und Krisenmechanismus zwischen den Mitgliedstaaten sorgt dafür, dass Lieferkettenstörungen frühzeitig erkannt und geeignete Maßnahmen eingeleitet werden können. Der Europäische Halbleiterausschuss wird hierbei als zentrales Koordinierungsgremium agieren, um die Wertschöpfungskette der Union im Blick zu behalten und im Krisenfall mit Sofortmaßnahmen zu reagieren. Federführend für Säule 2 und 3 ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
Weiterführende Informationen
Externes Angebot -
Externes Angebot:Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt Unterstützung für ein gemeinsames Forschungs- und Innovationsprojekt im Bereich Mikroelektronik