Symbolbild App „Mut“

© Stiftung Ambulantes Kinderhospiz München

Für chronisch oder lebensbedrohlich schwerstkranke Minderjährige gibt es in Deutschland Bedarfe für ein flächendeckendes Versorgungsangebot, das neben einer qualifizierten psychologischen Betreuung auch eine Vernetzung mit Therapieangeboten sowie eine Pflege- und Angehörigenberatung anbietet. Zudem besteht grundsätzlich eine große Nachfrage nach digitalen Angeboten.

Im IGP-geförderten Projekt „APP24“ konnte die Stiftung Ambulantes Kinderhospiz München (AKM) eine digitale Informations- und Vernetzungsplattform in Verbindung mit einem 24h-Notruf, einer Beratungshotline und regionalen Beratungszentren umsetzen.

Die Nutzung der App, die unter dem Namen „Mut – In Krankheit und Krise“ vermarktet wird, ermöglicht den Betroffenen den Zugang zur Betreuungsstruktur der Versorgungszentren und Krisenambulanzen der Stiftung Ambulantes Kinderhospiz München. So kann neben der Beratung eine zügige Vermittlung von Therapieleistungen erreicht werden.

Die „Mut“-App steht seit Ende 2022 kostenlos zum Download zur Verfügung. Ziel ist eine bundesweite Versorgung durch die Vernetzung mit bereits bestehenden spezialisierten Anbietern vor Ort. Die Akzeptanz des Projektes wurde zwischenzeitlich positiv evaluiert und das Angebot sogar durch weitere Services ergänzt.

Die Vorteile des kombinierten Angebots sind vielfältig: Betroffene finden unkompliziert eine professionelle Beratung und psychologische Unterstützung, die sowohl digital als auch persönlich in ihrer Nähe stattfinden kann. Komplexes Fachwissen wurde in der App verständlich aufbereitet und in Form von FAQ zugänglich gemacht. Es gibt zwei separate Benutzeroberflächen für Erwachsene und Kinder mit altersgerecht aufbereiteten Informationen. Alle Inhalte sind außerdem in einfacher Sprache sowie auf Englisch verfügbar.

Familien können über das Partnernetzwerk Ansprechpartnerinnen und -partner im direkten Umkreis finden. Durch die Option der telefonischen Beratung ist die Nutzung der App auch für körperlich eingeschränkte oder bettlägerige Menschen möglich.

Die Finanzierung des neuen Angebots erfolgt nach Auslaufen der IGP-Förderung durch gemeinnützige Unterstützung, beispielsweise durch Spenden und Fördermittel von Stiftungen und Unternehmen sowie durch die Übernahme von Leistungen durch die Krankenkassen.

Stand: Dezember 2024