Illustrierte Gegenstände.

© gettyimages/mustafahacalaki

Das IGP wird nicht fortgeführt. Nach dem Abschluss des aktuellen siebten Calls läuft das Programm mit dem Ende der Förderrichtlinie zum Jahresende 2027 aus.
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Das Bundeswirtschaftsministerium ermöglicht mit dem Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) die Realisierung vielversprechender nichttechnischer Innovationen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Bei den vom IGP unterstützten Innovationsprojekten können neue Technologien zwar eine Rolle spielen – sie müssen dies allerdings nicht zwingend; wichtig ist vielmehr die Neuartigkeit der Problemlösung. Damit eröffnet das IGP einer großen Bandbreite an neuen Ideen in verschiedenen Zukunftsfeldern Realisierungschancen. Möglich sind unter anderem kreativwirtschaftliche Konzepte, Organisationsmodelle von Social Startups, neue Plattformformate und viele weitere Innovationen. Einen konkreten Einblick in geförderte IGP-Projekte gewähren einige exemplarisch aufgeführte Beispiele. 

Die Auswahl der Förderprojekte erfolgt im Rahmen von thematischen Ausschreibungsrunden („Calls“). Der letzte Call des IGP zu gemeinschaftlich entwickelten Geschäftsmodellen und Pionierlösungen von Unternehmen endete am 20.08.2026. Dazu gehörten insbesondere Cross-Innovationen, wie neue Organisationsdesigns, Services oder digitale Anwendungen, die branchen- oder disziplinübergreifend entwickelt wurden. Interessant waren dabei gemeinsame Projekte von Startups und etablierten Mittelständlern, Kreativwirtschaft und mittelständischen Industriebetrieben oder Handwerk und jungen Digitalunternehmen. Auch unternehmerische Kooperation aus eng verwandten Branchen und Disziplinen waren zugelassen, wenn der innovative Mehrwert der Zusammenarbeit deutlich wurde. Antragsberechtigt sind nur Projekte mit mindestens zwei beteiligten Unternehmen gewesen.