Das Bundeskabinett hat am 06. August 2025 den Gesetzentwurf zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes beschlossen. Das Gesetz soll die Anwendung von CCS (Carbon Capture and Storage) und CCU (Carbon Capture and Utilization) sowie der Transport und die Speicherung von CO₂ ermöglichen.

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche: Ein wichtiger Meilenstein für die Industrie. Das Gesetz ermöglicht den Transport und die Speicherung sowie die Nutzung von CO₂. Dies ist entscheidend etwa für die Kalk- oder Zementherstellung, bei der Prozessemissionen entstehen, die anders nicht vermieden werden können. Wir brauchen diese Technologie für unsere Wettbewerbsfähigkeit!

Mit dem Beschluss setzt die Bundesregierung ein wichtiges Ziel aus dem Koalitionsvertrag und dem Sofortprogramm zügig um: Die Ermöglichung des Einsatzes von CCS und CCU insbesondere für schwer vermeidbare Emissionen des Industriesektors. Zum Beispiel: Prozessbedingte CO₂-Emissionen der Industrie, die nur sehr schwer oder gar nicht vermeidbar sind, vor allem bei der Herstellung von Zement und Kalk müssen abgeschieden und gespeichert werden. Nur so können wir diese Industriezweige in Deutschland halten und unsere Klimaziele in der Industrie erreichen. Das gleiche gilt für Emissionen bei der thermischen Abfallbehandlung.

Mit dem Gesetzentwurf reiht sich die Bundesrepublik in die Riege der Staaten ein, die diese Technologien als ein Instrument zur Erreichung der Klimaziele einsetzen wollen.