Das European Media Freedom Act (EMFA) ist eine EU-Verordnung, die die Medienfreiheit und Medienvielfalt in Europa stärkt. Nach Artikel 25 des EMFA sind Behörden und öffentliche Stellen verpflichtet, Transparenz über den Einsatz öffentlicher Mittel für staatliche Werbung herzustellen.

Dazu gehören zum einen die Kriterien und Verfahren, die staatlicher Werbung zugrunde liegen und gemäß Artikel 25 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/1083 vorab öffentlich bekannt gemacht werden müssen. Zum anderen veröffentlichen Behörden und öffentliche Stellen nach Artikel 25 Absatz 2 EMFA jährlich Informationen über ihre öffentlichen Ausgaben für staatliche Werbung im zurückliegenden Berichtszeitraum.

Laut Definition umfasst staatliche Werbung „die Platzierung, Herausstellung, Veröffentlichung oder Verbreitung einer Werbebotschaft oder von Eigenwerbung oder einer öffentlichen Mitteilung oder Informationskampagne in einem Mediendienst oder auf einer Online-Plattform, in der Regel gegen Entgelt oder sonstige Gegenleistungen, durch oder für eine Behörde oder öffentliche Stelle“. Hier finden Sie eine Übersicht über die öffentlichen Ausgaben für staatliche Werbung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) im Zeitraum vom 08.08.2025-31.12.2025.

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