1. Berufsrecht

Das Berufsrecht der Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüferinnen und Buchprüfer ist im Wesentlichen in der Wirtschaftsprüferordnung (WPO) geregelt. Die WPO regelt auch den Zugang zum Beruf sowie die Berufsausübung, also die Rechte und Pflichten, die mit der Ausübung des Berufs verbunden sind.

Als Voraussetzungen für die Berufsausübung sind unter anderem geregelt:

  • die Zulassung zur Prüfung und deren Voraussetzungen, die Prüfung selbst sowie Anrechnungsmöglichkeiten,
  • die Bestellung zum Wirtschaftsprüfer,
  • die Anforderungen an Wirtschaftsprüfungsgesellschaften,
  • das Berufsregister,
  • die Eignungsprüfung für EU-Abschlussprüfer und die Zulassung von Drittlandsprüferinnen- und prüfern.

Zu den Rechten und Pflichten der Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer enthält die WPO beispielweise Regelungen:

  • zu allgemeinen Berufspflichten wie Unabhängigkeit, Gewissenhaftigkeit, Verschwiegenheit und Eigenverantwortlichkeit,
  • zur Unvereinbarkeit mit bestimmten Tätigkeiten,
  • zur Notwendigkeit einer Berufshaftpflichtversicherung und
  • zur Schaffung und Dokumentation eines Qualitätssicherungssystems. 

Darüber hinaus sind die Organisation des Berufs in der beruflichen Selbstverwaltung, die Berufsaufsicht und die Berufsgerichtsbarkeit (hierzu unter 2.) sowie die Qualitätskontrolle geregelt.

Weitere rechtliche Vorgaben finden sich in Rechtsverordnungen wie etwa der Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung (WiPrPrüfV) und in Satzungen der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) wie beispielsweise der Berufssatzung.

Für die Berufsausübung von Bedeutung sind auch die fachlichen Verlautbarungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer e.V. (IDW) und internationaler Organisationen.

2. Berufsaufsicht

Die Berufsaufsicht über die wirtschaftsprüfenden Berufe ist seit Umsetzung der EU-Reform mit Wirkung vom 17. Juni 2016 zweigeteilt: Die Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (APAS) hat die Berufsaufsicht über diejenigen Berufsangehörigen und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse nach § 316 Satz 2 HGB durchführen. Im Übrigen erfolgt die Berufsaufsicht durch die WPK.

Die WPK wurde 1961 zur Erfüllung der beruflichen Selbstverwaltungsaufgaben als Körperschaft des öffentlichen Rechts auf Bundesebene gebildet. Mitglieder sind alle Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüferinnen und Buchprüfer sowie die entsprechenden Berufsgesellschaften. Diese finanzieren die WPK über Gebühren und Beiträge.

Die WPK ist gemäß § 4 Absatz 1 Satz 1 WPO zuständig für

  • die Berufsaufsicht unbeschadet der Bereiche, in denen die APAS die Berufsaufsicht über die Berufsangehörige und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften führt (§ 66a Absatz 6 Satz 1 Nummer 2 und 3 WPO),
  • die Qualitätskontrolle,
  • den Erlass von Berufsausübungsregelungen,
  • die Prüfung und die Eignungsprüfung,
  • die Bestellung, Anerkennung und den Widerruf der Registrierung und
  • die Beaufsichtigung der kontinuierlichen Fortbildung.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie führt die Rechtsaufsicht über die Wirtschaftsprüferkammer soweit diese nicht nach § 66 a Absatz 1 Satz 1 WPO von der APAS überwacht wird (§ 66 Absatz 1 Satz 1 WPO).

Am 17. Juni 2016 hat die APAS ihre Arbeit aufgenommen.

Die APAS ist als Abteilung 1 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle angesiedelt, und stellt eine funktional eigenständige Behörde dar, die über eigene Mitarbeiter verfügt und selbst Maßnahmen im Rahmen der Berufsaufsicht ergreifen kann.  

Die neue Abschlussprüferaufsicht wird von Nichtberufsausübenden geleitet, die in den für Abschlussprüfungen relevanten Bereichen über entsprechende Kenntnisse verfügen. Diese sind hauptamtlich tätig.

Entscheidungen trifft die APAS in gerichtsähnlich aufgebauten, fünfköpfigen Beschlusskammern, die in die Bereiche „Inspektion“ und „Berufsaufsicht“ aufgeteilt sind. Diese entscheiden fachlich unabhängig und unterliegen dabei nur der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

Zu den Aufgaben der APAS gehören die turnusmäßige, anlassunabhängige Überprüfung bei Abschlussprüfern und Prüfungsgesellschaften von Unternehmen von öffentlichem Interesse sowie die Auferlegung präventiver und repressiver Maßnahmen wie Rügen und Bußgelder (siehe § 66a WPO). Darüber führt die APAS auch gemeinschaftlich durchgeführte Inspektionen insbesondere mit der Aufsicht in den Vereinigten Staaten, Public Company Accounting Oversight Board (PCAOB), und die internationale Zusammenarbeit in Bezug auf die großen Prüfer-Netzwerke (insbesondere den „Big Four“) durch.

Aufgrund der EU-Reform änderte sich auch der Rahmen der internationalen Gremienzusammenarbeit: Anstelle der Expertengruppe der Europäischen Kommission EGAOB wurde der Ausschuss der europäischen Aufsichtsstellen (CEAOB) etabliert.

Die Finanzierung der APAS erfolgt über den Bundeshaushalt und Gebühren. Einzelheiten regelt eine vom BMWE erlassene Gebührenverordnung.

3. EU-Recht

Das deutsche Berufsrecht der Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüferinnen und Buchprüfer beruht teilweise auf europarechtlichen Vorgaben. Einschlägig ist hier die sogenannte Abschlussprüfungsrichtlinie (aktuelle konsolidierte Fassung), sowie die sowie die EU-Verordnung zur Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (aktuelle konsolidierte Fassung) (das sind zum Beispiel Banken, Versicherungen und börsenorientierte Unternehmen).

Am 3. April 2014 beschloss das Europäische Parlament eine Änderung der Abschlussprüfungsrichtlinie (Richtlinie 2014/56/EU) sowie eine neue Verordnung über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (in seiner aktuellen konsolidierten Fassung). Ziel der Reform war es, die Qualität der Abschlussprüfungen europaweit zu verbessern und die Aussagekraft der Prüfungsergebnisse zu erhöhen, um die Funktionsfähigkeit der Märkte zu erhalten.

Die neuen europäischen Vorgaben erforderten erhebliche Änderungen etwa in der Wirtschaftsprüferordnung, dem Handelsgesetzbuch und anderen Vorschriften. Auch die Architektur der Abschlussprüferaufsicht hat der europäische Gesetzgeber neu justiert: Die Aufsicht über Abschlussprüferinnen und Abschlussprüfer von Unternehmen von öffentlichem Interesse und die Letztverantwortung für die Abschlussprüferaufsicht müssen bei „einer zuständigen Behörde“ liegen.

Durch das Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG) wurden die Neuerungen im Bereich des Berufsrechts und der Berufsaufsicht in nationales Recht übertragen. Es trat zum 31. März 2016 in Kraft. Mit dem darin enthaltenen APAS-Einrichtungsgesetz erhält die Aufsicht über die Abschlussprüferinnen und Abschlussprüfer in Deutschland ihre grundlegend neue Form. Im Übrigen wird die Selbstverwaltung durch den Berufsstand weitestmöglich erhalten.

Eine ausführliche Darstellung zur Arbeit der APAS finden Sie auf der Seite der APAS. Zur Tätigkeit der Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer und den Aufgaben der Wirtschaftsprüferkammer finden Sie Informationen auf der Website der Wirtschaftsprüferkammer.

4. Übersicht über die bisherigen Novellen der Wirtschaftsprüferordnung

Im Folgenden sind die bisherigen WPO-Novellen dokumentiert. Die jeweiligen Dokumente sind unter „Download“ zu finden.

Änderungen der Wirtschaftsprüferordnung

16. WPO-Novelle (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
  • Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz), Download.
  • Viertes Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) (Bundesgesetzblatt 2024 Teil I, Nummer 323), Download.
15. WPO-Novelle (Gesetz zur Regelung hybrider und virtueller Versammlungen in der Bundesnotarordnung, der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und dem Steuerberatungsgesetz sowie zur Änderung weiterer Vorschriften)
  • Entwurf eines Gesetzes zur Regelung hybrider und virtueller Versammlungen in der Bundesnotarordnung, der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und dem Steuerberatungsgesetz sowie zur Änderung weiterer Vorschriften des Rechts der rechtsberatenden Berufe, Download.
  • Gesetz zur Regelung hybrider und virtueller Versammlungen in der Bundesnotarordnung, der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und dem Steuerberatungsgesetz sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (Bundesgesetzblatt 2024 Teil I, Nummer 320), Download.
14. WPO-Novelle (Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz – MoPeG)
  • Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz – MoPeG), Download.
  • Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz – MoPeG) (Bundesgesetzblatt 2021 Teil I, Nummer 53, Seite 3436), Download.
13. WPO-Novelle (Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe)
  • Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe, Download.
  • Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe (Bundesgesetzblatt 2021 Teil I, Nummer 41, S. 2363), Download (Berichtigung des Gesetzes vom 30. März 2022).
12. WPO-Novelle (Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften)
11. WPO-Novelle (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz – FISG)
  • Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz – FISG) (Bundestagsdrucksache 19/266966), Download.
  • Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz – FISG) (Bundesgesetzblatt 2021 Teil I, Nummer 30, Seite 1534), Download.
10. WPO-Novelle (Gesetz zur Umsetzung der Verhältnismäßigkeitsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2018/958) im Bereich öffentlich-rechtlicher Körperschaften)
  • Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Verhältnismäßigkeitsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2018/958) im Bereich öffentlich-rechtlicher Körperschaften, Download.
  • Gesetz zur Umsetzung der Verhältnismäßigkeitsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2018/958) im Bereich öffentlich-rechtlicher Körperschaften (Bundesgesetzblatt 2020 Teil I, Nummer 30, Seite 1403), Download.
9. WPO-Novelle (Abschlussprüfungsreformgesetz – AReG)
  • Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der prüfungsbezogenen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nummer 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüfungsreformgesetz – AReG) (Bundestagsdrucksache 18/7219), Download.
  • Gesetz zur Umsetzung der prüfungsbezogenen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nummer 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüfungsreformgesetz – AReG) (Bundesgesetzblatt 2016 Teil I, Nummer 23, Seite 1142), Download.
8. WPO-Novelle (Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz - APAReG)
  • Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nummer 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz - APAReG) (Bundestagsdrucksache 16/6282), Download.
  • Gesetz zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nummer 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz - APAReG) (Bundesgesetzblatt 2016 Teil I, Nummer 14, Seite 518), Download.
Viertes Gesetz zur Änderung der Wirtschaftsprüferordnung - Wahlrecht der Wirtschaftsprüferkammer (Wirtschaftsprüferkammer-Wahlrechtsänderungsgesetz - WPK-WahlRÄndG)
  • Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung der Wirtschaftsprüferordnung - Wahlrecht der Wirtschaftsprüferkammer (Bundestagsdrucksache17/2628), Download.
  • Viertes Gesetz zur Änderung der Wirtschaftsprüferordnung - Wahlrecht der Wirtschaftsprüferkammer (Wirtschaftsprüferkammer-Wahlrechtsänderungsgesetz - WPK-WahlRÄndG) (Bundesgesetzblatt 2010 Teil I, Nummer 61, Seite 1746), Download.
7. WPO-Novelle (Berufsaufsichtsreformgesetz - BARefG)
  • Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Berufsaufsicht und zur Reform berufsrechtlicher Regelungen in der Wirtschaftsprüferordnung (Berufsaufsichtsreformgesetz - BARefG) (Bundestagsdrucksache 16/2858), Download.
  • Gesetz zur Stärkung der Berufsaufsicht und zur Reform berufsrechtlicher Regelungen in der Wirtschaftsprüferordnung (Berufsaufsichtsreformgesetz - BAREfG) (Bundesgesetzblatt 2007 Teil I, Nummer 45, Seite 2178), Download.
6. WPO-Novelle (Abschlussprüferaufsichtsgesetz - APAG)
  • Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der Berufsaufsicht über Abschlussprüfer in der Wirtschaftsprüferordnung (Abschlussprüferaufsichtsgesetz - APAG) (Bundestagsdrucksache 15/3983), Download.
  • Gesetz zur Fortentwicklung der Berufsaufsicht über Abschlussprüfer in der Wirtschaftsprüferordnung (Abschlussprüferaufsichtsgesetz - APAG) (Bundesgesetzblatt 2004 Teil I, Nummer 76, Seite 3846), Download.
5. WPO-Novelle
  • Entwurf eines Wirtschaftsprüferexamens-Reformgesetzes (WPRefG) nebst Amtlicher Begründung, Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung vom 25.06.2003 (Bundestagsdrucksache 15/1241), Download.
  • Wirtschaftsprüferexamens-Reformgesetz (Bundesgesetzblatt 2003, Teil I, Seite 2446), Download.
4. WPO-Novelle
  • Entwurf eines Wirtschaftsprüferordnungs-Änderungsgesetzes (WPOÄG) nebst Amtlicher Begründung (Bundestagsdrucksache 14/3649), Download.
  • Wirtschaftsprüferordnungs-Änderungsgesetz (WPÄG) (Bundesgesetzblatt 2000, Teil I, Seite 1769), Download.

Quelltextangaben:

3. WPO-Novelle
  • Entwurf eines dritten Gesetzes zur Änderung der Wirtschaftsprüferordnung nebst Amtlicher Begründung (Bundestagsdrucksache 12/5685), Download.
  • Drittes Gesetz zur Änderung der Wirtschaftsprüferordnung (Bundesgesetzblatt 1994, Teil 1, Seite 1569), Download.
2. WPO-Novelle
  • Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung der Wirtschaftsprüferordnung nebst Amtlicher Begründung (Bundestagsdrucksache 11/6529), Download.
  • Zweites Gesetz zur Änderung der Wirtschaftsprüferordnung (Bundesgesetzblatt 1990, Teil 1, Seite 1462), Download.
1. WPO-Novelle
  • Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Wirtschaftsprüferordnung nebst Amtlicher Begründung (Bundestagsdrucksache 7/2417), Download.
  • Gesetz zur Änderung der Wirtschaftsprüferordnung (Bundesgesetzblatt 1975, Teil 1, Seite 2258), Download.
Wirtschaftsprüferordnung
  • Entwurf eines Gesetzes über die Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer (Wirtschaftsprüferordnung) nebst Amtlicher Begründung (Bundestagsdrucksache 3/201), Download.
  • Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer (Wirtschaftsprüferordnung) (Bundesgesetzblatt 1961, Teil 1, Seite 1049), Download.

Änderungen der Verordnungen

Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung (WiPrPrüfV)

Hier finden Sie die im Bundesgesetzblatt 2004 Teil I Nummer 37 Seite 1707 veröffentlichte Ministerverordnung zur Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung zum Downloaden.

Erste Verordnung zur Änderung der Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung

Hier finden Sie die im Bundesgesetzblatt 2004 Teil I Nummer 71 Seite 3585, veröffentlichte „Erste Verordnung zur Änderung der Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung“ zum Downloaden.

Zweite Verordnung zur Änderung der Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung

Hier finden Sie die im Bundesgesetzblatt 2019 Teil I Nummer 4 Seite 78, veröffentlichte „Zweite Verordnung zur Änderung der Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung“ zum Downloaden.

Wirtschaftsprüfungsexamens - Anrechnungsverordnung (WPAnrV)

Hier finden Sie die im Bundesgesetzblatt 2005 Teil I Nummer 31 Seite 1520, veröffentlichte „Verordnung über die Voraussetzungen der Anerkennung von Hochschulausbildungsgängen nach § 8a der Wirtschaftsprüferordnung und über die Anrechnung von Prüfungsleistungen aus Hochschulausbildungsgängen nach § 13b der Wirtschaftsprüferordnung“(Wirtschaftsprüfungsexamens - Anrechnungsverordnung - WPAnrV) sowie die zusammengefassten Bundesratsdrucksachen Nummern 80/05, 80/1/05 und 80/05B zum Downloaden.

Erste Verordnung zur Änderung der Wirtschaftsprüfungsexamens-Anrechnungsverordnung

Hier finden Sie die im Bundesgesetzblatt 2009 Teil I Nummer 30, Seite 1263, veröffentlichte erste Ministerverordnung zur Änderung der Wirtschaftsprüfungsexamens-Anrechnungsverordnung zum Downloaden.

Abschlussprüferaufsichtsstellen-Gebührenverordnung (APASGebV)

Hier finden Sie die im Bundesgesetzblatt 2016 Teil I Nummer 34 Seite 1615, veröffentlichte „Verordnung zur Einführung einer Verordnung über Gebühren der Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle und zur Änderung der Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung“ zum Downloaden.