Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex

© DNK/Thomas Ecke

Die Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung ergeben sich aus der EU-Richtlinie Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Nach der CSRD-Richtlinie müssen Unternehmen vergleichbare, detaillierte und verlässliche Nachhaltigkeitsinformationen veröffentlichen. Die Berichterstattung erfolgt über europäische Berichtsstandards, die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) im Jahresbericht der Unternehmen.

Mit dem Nachhaltigkeits-Omnibus hat die EU umfangreiche Erleichterungen für die Unternehmen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung beschlossen. So wird der Anwendungsbereich der CSRD-Richtlinie deutlich verringert. Nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von mehr als 450 Millionen Euro sind künftig direkt berichtspflichtig.

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) fallen auch zukünftig nicht unter die Berichtspflichten nach der CSRD. Allerdings benötigen berichtspflichtige Unternehmen, und auch andere Geschäftspartner wie z.B. Banken, Angaben aus den Wertschöpfungsketten und fordern bei ihren Vertragspartnern die für ihre Zwecke notwendigen Informationen ein. So sind auch selbst nicht berichtspflichtige Unternehmen mit zahlreichen Abfragen konfrontiert.

Um dem zu begegnen und Abfragen zu vereinheitlichen, soll zukünftig der freiwillige Standard der EU für die Nachhaltigkeitsberichterstattung als Obergrenze für die Bereitstellung von Nachhaltigkeitsinformationen in Wertschöpfungsketten dienen und zur Entlastung der Unternehmen beitragen. Der freiwillige Berichtsstandard soll auf dem „Voluntary Standard for Small and Medium sized Enterprises“ (VSME) basieren, der bislang für die freiwillige Berichterstattung von KMU gedacht war.

Besondere Unterstützung für den Mittelstand

Das Bundeswirtschaftsministerium möchte die Unternehmen bei der Umsetzung der Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung aktiv unterstützen und so für eine effiziente Anwendung sorgen. Seit 2024 finanziert daher das Bundeswirtschaftsministerium die Anpassung des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) an die neuen europäischen Vorgaben.

Der DNK bietet eine kostenlose Plattform an, über die Unternehmen einfach und unentgeltlich ihre Nachhaltigkeitsberichte erstellen können. Es stehen mehrere Module zur Verfügung: Das „ESRS Set 1“-Modul richtet sich an direkt CSRD-berichtspflichtige Unternehmen. Das VSME-Modul richtet sich an freiwillig berichtende Unternehmen und der Zukunfts-Kompass Handwerk an Handwerksbetriebe.

Das VSME-Modul ist insbesondere auf die Bedürfnisse von KMU zugeschnitten. Es führt die Unternehmen schrittweise durch den Berichtsprozess. Ein interaktiver Assistent bietet Unterstützung durch gezielte Strukturierung und Vereinfachung in Form von Definitionen, Anwendungshinweisen und zahlreichen praxisnahen Beispielen. Das VSME-Modul steht generell allen Unternehmen zur Verfügung die freiwillig berichten wollen, um den steigenden Nachfragen zum Thema Nachhaltigkeit aktiv zu begegnen.

In die DNK-Plattform wurde außerdem ein zwischen dem DNK, der Zentralstelle für Weiterbildung im Handwerk (ZWH) und dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) abgestimmtes Modul für das Handwerk integriert, der Zukunfts-Kompass Handwerk. Dieser bietet eine auf Handwerksbetriebe zugeschnittene unentgeltliche und digitale Lösung. Damit zielt das Bundeswirtschaftsministerium auf eine umfassende Unterstützung der KMU innerhalb der gesamten Wertschöpfungskette ab.

Der bisherige Deutsche Nachhaltigkeitskodex wurde vom Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) im Dialog mit Investorinnen und Investoren und weiteren Stakeholdern entwickelt und unterstützt Unternehmen seit 2011 bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Durchgeführt wird die Weiterentwicklung des Deutschen Nachhaltigkeitskodex von der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH. Der RNE wird die Weiterentwicklung des DNK weiterhin beratend begleiten.

Weitere Informationen: https://www.deutscher-nachhaltigkeitskodex.de