Das Bundeskabinett hat am 27. November 2024 den Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz – VergRTransfG) beschlossen. Weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite.

Der Koalitionsvertrag und die „Wachstumsinitiative – neue wirtschaftliche Dynamik für Deutschland“ sehen unter anderem vor, dass die Bundesregierung die öffentlichen Vergabeverfahren vereinfachen, digitalisieren und beschleunigen sowie die öffentliche Beschaffung wirtschaftlich, sozial, ökologisch und innovativ ausrichten und die Verbindlichkeit stärken wird, so dass Auftraggeber und Auftragnehmer entlastet werden und sich Unternehmen wieder stärker um öffentliche Aufträge bewerben.

Diese Ziele werden im sog. Vergabetransformationspaket umgesetzt. Es besteht aus Rechtsänderungen im vergaberechtlichen Oberschwellen- und Unterschwellenbereich:

  1. Der Referentenentwurf zum Vergaberechtstransformationsgesetz (VergRTransfG) in Form eines Artikelgesetzes umfasst Änderungen im 4. Teil des GWB und in den Vergabeverordnungen (VgV, SektVO, KonzVgV, VSVgV) sowie weitere Folgeänderungen.
  2. Der Referentenentwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Sozial und umweltbezogen nachhaltige Beschaffung ergänzt den im VergRTransfG eingefügten § 120a GWB, der die Berücksichtigung von nachhaltigen Kriterien in der öffentlichen Beschaffung stärkt.
  3. Der Referentenentwurf zur Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) enthält deren Neufassung; das entsprechende Dokument ist zur besseren Nachvollziehbarkeit im Änderungsmodus gegenüber der derzeit geltenden Fassung gehalten.
  4. Der Referentenentwurf zur Neufassung der einer Verordnungsbegründung ähnlichen Erläuterungen zur Unterschwellenvergabeverordnung ist ebenfalls im Änderungsmodus zur bisherigen Fassung veröffentlicht.

Zu diesen Referentenentwürfen hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz im Oktober 2024 eine Länder- und Verbändeanhörung durchgeführt. Die eingereichten Stellungnahmen finden Sie unter dem untenstehenden Link.