Die Übertragungsnetzkosten sind heute gut doppelt so hoch wie 2022/2023 und werden in den kommenden Jahren weiter steigen. Dies ist insbesondere auf den Ausbau des Übertragungsnetzes zwecks Integration der Erneuerbaren Energien sowie die steigenden Ausgaben für Systemdienstleistungen zurückzuführen. Steigende Übertragungsnetzentgelte belasten im Ergebnis alle Stromverbraucher und gefährden die Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandorts Deutschland. Sie beeinträchtigen damit letztlich die öffentliche Akzeptanz der Energiewende.

Der Koalitionsausschuss hat am 2. Juli ein umfassendes Maßnahmenprogramm zur Entlastung von Unternehmen und privaten Haushalten von den hohen Energiepreisen beschlossen. Zu diesen Maßnahmen gehört auch die Senkung der Netzentgelte.

Der Gesetzentwurf enthält einen Anspruch der Übertragungsnetzbetreiber mit Regelzonenverantwortung gegen die Bundesrepublik Deutschland auf Zahlung eines Zuschusses in Höhe von insgesamt 6,5 Milliarden Euro für das Jahr 2026. Der Zuschuss dient der anteiligen Deckung der Netzkosten der Übertragungsnetzbetreiber mit Regelzonenverantwortung im Kalenderjahr 2026 und wird jeweils in zehn gleichen Raten gezahlt. Über einen staatlichen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten sollen die aus den Netzentgelten resultierende Kostenbelastung der Stromkunden, das heißt der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der Unternehmen, gedämpft und dadurch ein Beitrag zur Entlastung der Strombezugskosten insgesamt geleistet werden.

Stellungnahmen konnten bis einschließlich 22. August 2025 eingereicht werden.

Das Bundeskabinett beschloss den Gesetzentwurf am 3. September 2025.