Ziel der Änderung der Verordnung ist es, perspektivisch weiteren öffentlichen Stellen die Nutzung der Daten des Basisregisters für Unternehmen zu ermöglichen. So wird die Grundlage für die Verwaltungsmodernisierung in diesen öffentlichen Stellen verbessert, sodass sowohl verwaltungsintern als auch für Unternehmen, die mit der Verwaltung kommunizieren, bürokratieärmere Verfahren zum Einsatz kommen können. Damit wird die Umsetzung des „Once-Only“-Prinzips vorangetrieben.

Mit der vorliegenden Verordnung werden für vier weitere öffentliche Stellen Anwendungszwecke für die Daten des Basisregisters eröffnet (DIHK, Bundesamt für Logistik und Mobilität, Bundeskartellamt, Umweltbundesamt). Zwei weiteren Stellen wird eine erweiterte Nutzung der Daten des Basisregisters ermöglicht (Bundesnetzagentur und Bundesamt für Justiz). Zudem wird das Stiftungsregister bidirektional, das heißt als Quellregister und als Daten empfangendes Register an das Basisregisters angebunden.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat am 08. August 2025 die Ressortabstimmung sowie am 13. August 2025 die Länder- und Verbändeanhörung zu diesem Vorhaben eingeleitet.
Die Änderung der Verordnung wurde am 27. August 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt im Anschluss in Kraft.