Vor der Insel Borkum plant ein Unternehmen eine Gasförderung in einergrenzüberschreitenden Lagerstätte in der Nordsee. Die Genehmigung liegt beim Land Niedersachsen.

Für das Vorhaben ist auch ein Unitarisierungsabkommen mit den Niederlanden nötig. Das Bundeskabinett hat am 2. Juli 2025 der Zeichnung des Abkommens zugestimmt. Es wurde am 27. August 2025 in Den Haag unterzeichnet.

Für die volle Gültigkeit des Abkommens in Deutschland ist ein Vertragsgesetz nötig. Dieses „Gesetz zu dem Abkommen vom 27. August 2025 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Königreichs der Niederlande über die Erschließung von grenzüberschreitenden Kohlenwasserstofflagerstätten in der Nordsee“ ist eher technischer Natur. Es schafft eine gesetzliche Basis für Verpflichtungen aus dem Abkommen, die sich für Private ergeben und für die es bisher keine ausreichende Grundlage im deutschen Recht gibt.

Die Ressortabstimmung zum Gesetz wurde am 5. September 2025 eingeleitet, die Länder- und Verbändeanhörung am 12. September 2025.