Die BAMBGebV dient als Rechtsgrundlage für die Gebührenerhebung der BAM für alle gebührenfähigen Leistungen, die von der BAM im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) erbracht werden. Gebühren werden für Leistungen im Anwendungsbereich des Beschuss- und Sprengstoffrechts sowie der Deponie- und Gefahrstoffverordnung erhoben. Mit der Änderungsverordnung werden die Gebühren- und Auslagentatbestände an aktuelle Kostenentwicklungen angepasst.

Die Überarbeitung ist gebührenrechtlich vorgegeben: In Anlehnung an § 22 Absatz 5 Satz 1 Bundesgebührengesetz (BGebG) sind die festgelegten Gebühren regelmäßig, mindestens alle fünf Jahre, zu überprüfen und, soweit erforderlich, anzupassen, um die gesetzlich geforderte Deckung der Kosten durch Gebühreneinnahmen zu gewährleisten.

Die Anlage zum Referentenentwurf wurde teilweise neu strukturiert: Da der bisherige Abschnitt 3 „Rechtsdienstleistungsgesetz“ keinen sinnvollen Anwendungsbereich mehr hat, wurde er gestrichen und die weiteren Abschnitte „Gefahrstoffverordnung“ und „Deponieverordnung“ vorgezogen. Die Aktualisierung der Gebühren soll durch den Austausch des Gebührenverzeichnisses der BAMBGebV gemäß Anlage umgesetzt werden und die Verordnung am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

Es handelt sich um eine Ministerverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundestages oder Bundesrates bedarf. Eine Kabinettbefassung ist nicht vorgesehen.