Im Koalitionsvertrag „Verantwortung für Deutschland“ für die 21. Legislaturperiode haben die Regierungsparteien einen umfassenden Rückbau von Bürokratie vereinbart, der dazu beitragen soll, den Staat wieder leistungsfähig zu machen. Die Bürokratiekosten für die Wirtschaft sollen um 25 Prozent (16 Milliarden Euro) und der Erfüllungsaufwand für Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger sowie Verwaltung um mindestens zehn Milliarden Euro reduziert werden. Insbesondere für KMU soll der Schulungs-, Weiterbildungs- und Dokumentationsaufwand signifikant reduziert werden. Zudem sollen der Staat und die Verwaltung einfacher, schneller und effizienter werden. Mit Blick auf diese Zielsetzungen sollen mit dem Gesetz zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung und zur Aufhebung von Berichtspflichten entbehrliche und nicht zwingend erforderliche Vorschriften und Berichtspflichten aufgehoben werden.

Der Entwurf des Gesetzes enthält unter dieser Maßgabe folgende vier Maßnahmen:

  • Die regelmäßige Pflicht zur Weiterbildung von Immobilienmaklern und Wohnimmobilienverwaltern nach § 34c Absatz 2a der Gewerbeordnung soll aufgehoben werden.
  • Die Berichtspflicht von Übertragungsnetzbetreibern zur technischen Durchführbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Umweltauswirkungen nach § 5 Absatz 1 und 2 des Gesetzes über den Bundesbedarfsplan (BBPlG) sollen künftig entfallen.
  • Die Berichtspflicht nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG) werden zeitlich aufeinander abgestimmt und in der Frequenz reduziert.
  • Die Berichtspflicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zu den wesentlichen Entwicklungen und Perspektiven der Deutschen Industrie- und Handelskammer, der Industrie- und Handelskammern sowie des Netzwerks der deutschen Auslandshandelskammern gegenüber dem Bundestag nach § 10a Absatz 6 des IHKG soll gestrichen werden.