Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat einen Referentenentwurf vorgelegt, in dem eine Überarbeitung der Besonderen Gebührenverordnung (PTBBGebV) der Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB), eine wissenschaftlich-technische Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des BMWK, angestoßen wurde. Zuletzt wurde diese Gebührenverordnung zum 1. Oktober 2021 geändert. Die Verordnung sieht vor, dass die Gebühren spätestens alle fünf Jahre nach Bedarf aktualisiert werden sollen.

Die Besondere Gebührenverordnung (PTBBGebV)

Die PTB erhebt Gebühren und Auslagen für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen, die aufgrund der folgenden Vorschriften erbracht werden:

  1. Mess- und Eichgesetz
  2. Mess- und Eichverordnung
  3. Gewerbeordnung
  4. Spielverordnung
  5. Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz
  6. Beschussgesetz
  7. Beschussverordnung
  8. Waffengesetz
  9. Fertigpackungsverordnung
  10. Verordnung über Heizkostenabrechnung.

Aktualisierungsbedarf vorhanden

Laut Referentenentwurf vom 27. März 2024 ergab eine Überprüfung der Gebühren einen Aktualisierungsbedarf.

Bei der genannten Verordnung handelt es sich um eine Ministerverordnung ohne Beteiligung von Bundestag oder Bundesrat. Auch eine Kabinettbefassung ist nicht erforderlich. Es reicht daher eine Zustimmung des Ministers aus sowie vorab eine Anhörung der betroffenen Verbände. Diese haben bis zum 9. Januar 2025 ihre jeweiligen Stellungnahmen abgegeben.

Verordnung abgestimmt

Die Verordnung wurde im Ressortkreis abgestimmt. Die Rechtsförmlichkeit wurde vom Bundesministerium der Justiz (BMJ) bestätigt. Die Verordnung ist am 24. März 2025 im BGBl. I veröffentlicht worden und tritt am 1. Juni 2025 in Kraft.