Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und das Bundesministerium für Digitales und Verkehr haben die Länder- und Verbändeanhörung zum Entwurf des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/2854 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2023 über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2394 und der Richtlinie (EU) 2020/1828 (Data Act-Durchführungsgesetz – DA-DG) eingeleitet.

Die Frist zur Einreichung von Stellungnahmen endet am 14. März 2025.

Der DA-DG-Referentenentwurf dient der nationalen Durchführung der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act). Der Data Act schafft einen EU-weit harmonisierten Rechtsrahmen mit dem Ziel eines fairen Datenzugangs und einer fairen Datennutzung. Er ist am 11. Januar 2024 in Kraft getreten und wird in großen Teilen ab dem 12. September 2025 geltendes Recht werden. Als direkt anwendbares Unionsrecht bedarf der Data Act keiner Umsetzung in nationales Recht. Um die Verpflichtungen aus dem Data Act vollständig und bundeseinheitlich zu erfüllen, sind gleichwohl zusätzliche nationale Durchführungsbestimmungen erforderlich. Diese Bestimmungen enthält das DA-DG.
Gegenstand des Referentenentwurfs sind dabei insbesondere folgende Regelungsinhalte:

  • Die Bundesnetzagentur (BNetzA) wird als für die Anwendung und Durchsetzung des Data Act zuständige Behörde nach Artikel 37 Absatz 1 Data Act benannt.
  • Die Zuständigkeit hinsichtlich der Aufsicht über die Verarbeitung personenbezogener Daten nach dem Data Act wird der/dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zugewiesen.
  • Zusätzlich werden die Pflicht der BNetzA zur Kooperation mit anderen Behörden, ihre Durchsetzungsbefugnisse sowie die erforderlichen Vorschriften für das Bußgeldverfahren festgelegt.

Der Referentenentwurf wird zeitgleich zur Länder- und Verbändeanhörung innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Vor diesem Hintergrund sind insbesondere auch die wenigen in eckige Klammern gesetzten Passagen im Referentenentwurf zu sehen.