Das Bundeskabinett hat am 19.05.2025 den Entwurf des Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Erprobung von Innovationen in Reallaboren und zur Förderung des regulatorischen Lernens (Reallabore-Gesetz – ReallaboreG) beschlossen. Am 6. Mai 2026 liegt nun der Kabinettbeschluss zu einer Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag zum Reallabore-Gesetz vor. Damit wird ein wichtiger Schritt unternommen, um das bisherige Gesetz zu einem umfassenden Bundeserprobungsgesetz auszubauen.
Ziel ist es, Deutschland als Wirtschafts- und Innovationsstandort nachhaltig zu stärken, indem zielgerichtete Freiräume für Innovation geschaffen und bürokratische Hürden abgebaut werden. Konkret schlägt die Bundesregierung vor, den bisherigen Gesetzesentwurf im parlamentarischen Verfahren dreifach zu stärken und zu erweitern.
Der Gesetzentwurf soll die Bedeutung von Reallaboren als wichtiges Instrument der Innovationsförderung und des regulatorischen Lernens unterstreichen und eine stärkere und häufigere Nutzung von Reallaboren in allen Innovationsbereichen durch Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung ermöglichen. Adressiert werden bei der praktischen Nutzung von Reallaboren oftmals identifizierte Hürden wie zum Beispiel uneinheitliche und restriktive Genehmigungsprozesse, fehlende Möglichkeiten zum Austausch und zur Vernetzung der an Reallaboren beteiligten Akteure sowie fehlender Erkenntnistransfer an die für die rechtlichen Regelungen zuständigen Stellen.
Im Anwendungsbereich der Innovationsförderung sollen die Rahmenbedingungen für Reallabore durch die Vorschläge der Formulierungshilfe nochmal bereichsübergreifend verbessert und verbindlicher werden. Genehmigungsprozesse werden innovationsfreundlicher ausgestaltet und die praktische Umsetzung von Reallaboren unterstützt. Außerdem soll ein klar strukturierter Wissenstransfer dafür sorgen, dass Erkenntnisse aus Erprobungen und Praxiswissen auch den Weg in die Gesetzgebung finden.
Der Anwendungsbereich des ursprünglichen Gesetzentwurfs soll zudem durch eine allgemeine Erprobungsklausel substanziell erweitert werden, die Behörden ermächtigt, von starren bundesrechtlichen Verwaltungsvorschriften abzuweichen. Maßnahmen zur Beschleunigung oder zur Senkung der Kosten von Verwaltungs- und Genehmigungsverfahren sowie zur Verwaltungsdigitalisierung können zukünftig vor Ort erprobt werden.
Eine dritte elementare Ergänzung, die die Formulierungshilfe für die weiteren Beratungen der Abgeordneten des Deutschen Bundestages vorschlägt, ist die gezielte Schaffung neuer rechtlicher Experimentierklauseln, die durch zusätzliche Artikel in sieben Fachgesetze implementiert werden. Dadurch werden konkrete neue Freiräume für Wirtschaft, Staat und Gesellschaft geschaffen.
Wichtiger Raum für die Erprobung von Innovation wird dadurch im Luftverkehrsrecht und im Telekommunikationssektor geschaffen. Für die Wirtschaft wird ein wichtiger Schritt hin zu Bürokratieabbau unternommen: Mit der probeweisen Anbindung verschiedener Register an das Unternehmensbasisdatenregister soll eine lückenlose Vernetzung der Verwaltung getestet werden und damit die Voraussetzung dafür, dass Berichtspflichten für Unternehmen deutlich reduziert werden. Im Gesundheitswesen, Bildungsbereich sowie im Jugendmedienschutz wird die Erprobung vereinfachter Verfahren und von Digitalisierungsmaßnahmen ermöglicht. Ein dann möglicher Probebetrieb der EUDI-Wallet kann zudem die Wallet-Einführung in Deutschland vorbereiten.
Alle Empfehlungen der Formulierungshilfe verfolgen das Ziel, Innovationen schneller in die Praxis zu bringen und gleichzeitig die Verwaltung zukunftsfähig aufzustellen. Durch die Kombination aus regulatorischer Flexibilität und gezieltem Praxistest entstehen neue Chancen für technologische Entwicklung, wirtschaftliches Wachstum und bürgernahe Dienstleistungen.
Mit dem Gesetzentwurf hat die Bundesregierung eine Gesetzesinitiative der letzten Legislatur aufgegriffen, die der Diskontinuität unterlag. Informationen zur Länder- und Verbändeanhörung, die zum seinerzeitigen Entwurf durchgeführt wurde, finden Sie auf dieser Downloadseite.