Das Bundesregierung hat am 6. August den Entwurf für ein Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge („Vergabebeschleunigungsgesetz“) beschlossen. Bei dieser Reform des Vergaberechts, die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erarbeitet wurde, steht die Vereinfachung, Beschleunigung und Digitalisierung der öffentlichen Beschaffung im Zentrum.

Der Entwurf sieht eine Entlastungswirkung von fast 100 Millionen Euro für die Wirtschaft und knapp 282 Millionen Euro für die Verwaltung vor und trägt damit spürbar zum Bürokratieabbau bei.

Mit dem Gesetz wird ein maßgebliches Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag und dem Sofortprogramm der Bundesregierung umgesetzt. Der Gesetzentwurf sieht vor, die bundesweiten Regelungen im Vergaberecht zu reformieren.

Das Vergabebeschleunigungsgesetz ist ein Artikelgesetz und sieht Änderungen an allen vergaberechtlichen Gesetzen und Verordnungen im nationalen Recht über den europäischen Schwellenwerten vor.

Nach dem Beschluss im Bundeskabinett wird der Gesetzentwurf der Bundesregierung zunächst dem Bundesrat zur Stellungnahme zugeleitet. Anschließend beginnt das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren im Bundestag.