Der Gesetzentwurf zum Tariftreuegesetz wurde in gemeinsamer Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie erstellt und ist als Teil des Sofortprogramms der Bundesregierung am 6. August 2025 im Bundeskabinett beschlossen.

Mit dem Tariftreuegesetz soll entsprechend der Vereinbarung im Koalitionsvertrag die Tarifbindung gestärkt werden, indem originäre Tarifbindung geschützt und gefördert wird. Das Bundestariftreuegesetz soll die Nachteile tarifgebundener Unternehmen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge und Konzessionen des Bundes beseitigen. Auch nicht tarifgebundene Unternehmen sollen ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern künftig, wenn sie öffentliche Aufträge und Konzessionen des Bundes ausführen, einschlägige tarifvertragliche Arbeitsbedingungen gewähren müssen.

Nach dem Beschluss im Bundeskabinett wird der Gesetzentwurf der Bundesregierung zunächst dem Bundesrat zur Stellungnahme zugeleitet. Anschließend beginnt das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren im Bundestag.