05.08.2025 - Gesetzgebungsverfahren - Energiespeicher

Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

Einleitung

Mit dem Entwurf für ein Viertes Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes soll die Gasspeicherumlage abgeschafft werden, mit der die Kosten des Marktgebietsverantwortlichen, Trading Hub Europe GmbH (THE), für die Gasspeicherbefüllung aus dem Krisenjahr 2022 auf die Bilanzkreisverantwortlichen umgelegt werden. Der Gesetzentwurf befristet die Umlageerhebung bis zum 31. Dezember 2025 und sieht vor, dass der dann noch bestehende negative Saldo auf dem Gasspeicherumlagekonto bis dahin aus dem Bundeshaushalt ausgeglichen wird. Ab dem 1. Januar 2026 trägt der Bund die Kosten zwingend notwendiger Gasspeicherbefüllungsmaßnahmen der THE. Bei einer Vorausschau auf die Gesamtsituation, inklusive der seit 2022 geschaffenen flexiblen Kapazitäten zur Anlandung von Flüssiggas an deutschen LNG-Terminals und der guten Versorgungslage auf den Gasmärkten, erscheinen neue Maßnahmen der THE vor dem Hintergrund der auf rund 70 Prozent abgesenkten Füllstandsvorgaben und der eng begrenzten europäischen Vorgaben für nationale Maßnahmen künftig als wenig wahrscheinlich. Die mit der Abschaffung der Gasspeicherumlage einhergehenden Entlastungen müssen an die Endkunden weitergereicht werden. Im Wege der Rechtsverordnung kann das Bundeswirtschaftsministerium im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) ein Umlageverfahren einführen, wenn dies für die Aufrechterhaltung der Gasversorgungssicherheit zwingend notwendig ist.

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