Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat die Länder- und Verbändeanhörung zum Entwurf einer "Gesetzes zur Umsetzung der Änderungen der Richtlinien (EU) 2014/30 und (EU) 2014/53 in das Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz und das Funkanlagengesetz in Bezug auf Notfallverfahren bei einem Binnenmarkt-Notfall" eingeleitet. Die Länder und Verbände sind aufgefordert, ihre Stellungnahmen zum Gesetzesentwurf abzugeben.
Es handelt sich um einen Referentenentwurf des BMWE. Dieser Entwurf ist noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Es können sich daher im weiteren Verfahrensverlauf noch Änderungen ergeben.
Stellungnahmen zu diesem Entwurf können unter Beachtung der untenstehenden Hinweise bis zum 27. Februar 2026, 12:00 Uhr per E-Mail an buero-VIB4@bmwe.bund.de eingereicht werden.
Zum Hintergrund des Gesetzesentwurfs:
Mit der Omnibus-Richtlinie (EU) 2024/2749 hat die Europäische Union die Richtlinie (EU) 2014/30 über die elektromagnetische Verträglichkeit und die Richtlinie (EU) 2014/53 über Funkanlagen sowie weitere sektorspezifische Richtlinien um besondere Notfallverfahren ergänzt.
Die Notfallverfahren selbst beruhen auf der Verordnung (EU) 2024/2747, die einen unionsweiten Rahmen für Maßnahmen bei schweren Störungen des Binnenmarkts schafft, um im Krisenfall das Funktionieren des Binnenmarkts und insbesondere die Verfügbarkeit bestimmter krisenrelevanter Waren sicherzustellen. Hierdurch wird auf die Erfahrungen aus früheren Krisen, insbesondere die ersten Tage der COVID-19-Krise reagiert, während denen sich gezeigt hat, dass der freie Verkehr von Waren, Personen und Dienstleistungen sowie die Verlässlichkeit der Lieferketten stark beeinträchtigt werden können. Mit der ergänzenden Omnibus-Richtlinie (EU) 2024/2749 hat die Europäische Union mehrere sektorspezifische Harmonisierungsrechtsakte um Regelungen ergänzt, die im Krisenfall das Funktionieren des Binnenmarkts und insbesondere die Verfügbarkeit bestimmter Produkte sicherstellen sollen.
Unter anderem wurden die hier maßgebenden Richtlinien (EU) 2014/30 über elektromagnetische Verträglichkeit und (EU) 2014/53 über die Bereitstellung von Funkanlagen geändert. Sie verpflichten die Mitgliedstaaten, die darin vorgesehenen Notfallverfahren in nationales Recht zu überführen. Diese Verfahren gelten für den Fall, dass Geräte oder Funkanlagen im Rahmen eines unionsrechtlich festgestellten Notfallmodus als krisenrelevante Waren eingestuft werden.
Zur Umsetzung der geänderten Richtlinien (EU) 2014/30 und (EU) 2014/53 werden das EMVG und das FuAG jeweils um einen neuen Abschnitt zu Notfallverfahren ergänzt.
Hinweise zur beabsichtigten Veröffentlichung:
Aufgrund des Inkrafttretens des Lobbyregistergesetzes werden Stellungnahmen nur zur Kenntnis genommen und auf der Internetseite des BMWE veröffentlicht, wenn der Urheber bzw. die Institution, die der Urheber der Stellungnahme vertritt, im Lobbyregister vollständig registriert ist oder unter eine Ausnahme des Lobbyregistergesetzes fällt. Es wird darum gebeten, bei der Übersendung der Stellungnahme die Registrierung im Lobbyregister nachzuweisen oder das Vorliegen einer Ausnahme von der (vollständigen) Registrierungspflicht dazulegen. Wenn ein solcher Nachweis nicht erfolgt, wird die Stellungnahme weder zur Kenntnis genommen noch auf der Internetseite des BMWE veröffentlicht.
Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen eingereichten Stellungnahmen in der uns übermittelten Fassung veröffentlicht werden. Dies umfasst auch Namen und sonstige personenbezogene Daten, die in der Stellungnahme selbst enthalten sind. Mit der Übersendung der Stellungnahme willigen Sie ein, dass die in der Stellungnahme enthaltenen personenbezogenen Daten veröffentlicht werden. Angaben, mit deren Veröffentlichung Sie nicht einverstanden sind, bitten wir, aus der Stellungnahme zu entfernen.
Mit der Einsendung der Stellungnahmen werden dem BMWE die Nutzungsrechte für die zeitlich unbefristete Veröffentlichung der Stellungnahme auf der Internetseite des BMWE eingeräumt.
Falls Sie der Publikation im Internet insgesamt widersprechen, wird auf der Internetseite des BMWE lediglich vermerkt, dass eine Stellungnahme eingereicht wurde und wer diese verfasst hat.
Wir bitten darum, die Stellungnahmen möglichst barrierefrei zu übersenden. Hinweise zur Erstellung barrierefreier Dokumente finden Sie z.B. auf der Seite des Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik: Link zu www.barrierefreiheit-dienstekonsolidierung.bund.de.