Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat den Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten (Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz – StromVKG) vorgelegt und am 27.04.2026 die Länder- und Verbändeanhörung eingeleitet.

Es handelt sich um einen Referentenentwurf des BMWE. Dieser Entwurf ist noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Es können sich daher im weiteren Verfahrensverlauf noch Änderungen ergeben.

Zum Hintergrund des Gesetzentwurfs:

Das StromVKG setzt die Grundsatzeinigung mit der Europäischen Kommission zur Kraftwerksstrategie um und stellt sicher, dass im Jahr 2031 ausreichend steuerbare Leistung im Stromsystem zur Verfügung steht. Das Gesetz trägt dazu bei, den gesetzlich verankerten Kohleausstieg bis spätestens 2038 und den weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien abzusichern. Der Entwurf sieht mehrere technologieneutrale Ausschreibungen vor.

Noch in diesem Jahr sollen Ausschreibungen für insgesamt 11 Gigawatt zusätzliche Kapazitäten beginnen. An den Ausschreibungen können Erzeugungsanlagen wie Kraftwerke und Stromspeicheranlagen teilnehmen, jedoch keine regelbaren Lasten. Für 9 GW (umgerechnet entspricht das rund 10 GW an Kraftwerksleistung) sind besondere Anforderungen vorgesehen: Anlagen müssen Strom über einen längeren Zeitraum am Stück bereitstellen können. Diese Anlagen müssen zudem spätestens im Jahr 2031 für einen Zeitraum von fünfzehn Jahren für die Versorgungssicherheit zur Verfügung stehen. Über eine regionale Komponente kann gesteuert werden, dass diese Kapazitäten dort entstehen, wo sie für ein stabiles, kosteneffizientes und klimafreundliches Energiesystem gebraucht werden.

Weitere Ausschreibungsrunden sollen 2027 und 2029 folgen. An diesen Ausschreibungen können technologieoffen alle Technologieklassen teilnehmen (also auch regelbare Lasten) – sowohl Neuanlagen als auch Bestandsanlagen. Je nach Investitionstiefe erhalten erfolgreiche Bieter Kapazitätszahlungen über unterschiedlich lange Zeiträume von einem Jahr, sieben oder fünfzehn Jahren, zum Beispiel bei Neuanlagen mit hohen Investitionsbedarfen. Beim Ausschreibungsvolumen in 2027 und 2029 werden die dann jeweils aktuellsten Prognosen für den Bedarf an steuerbarer Leistung für das Jahr 2031 gemäß den Monitoringberichten zur Versorgungssicherheit zu Grunde gelegt.

Gegenüber früheren Vorschlägen stellt das StromVKG als erstes Teilstück eines Gesamtkonzepts die Versorgungssicherheit im Jahr 2031 in den Mittelpunkt. Im kommenden Jahr werden dann ergänzende Maßnahmen zur langfristigen Absicherung der Versorgungssicherheit ab dem Jahr 2032 und zur Dekarbonisierung der Stromerzeugung vorgelegt.