Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat den Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor vorgelegt und am 17.07.2026 die Länder- und Verbändeanhörung eingeleitet. Dem Referentenentwurf waren zur Länder- und Verbändeanhörung ergänzend Synopsen (Vergleich zum Bestandsrecht) zum EEG 2027, zur Erneuerbare-Energien-Verordnung (EEV) sowie zum Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) beigefügt. Die Synopsen dienen lediglich als Lesehilfe für den Referentenentwurf. Maßgeblich ist allein die Darstellung im Referentenentwurf. Links zum damaligen Referentenentwurf, den Synopsen sowie den erhaltenen Stellungnahmen sind unten zu finden.

Es handelte sich zu diesem Zeitpunkt um einen Referentenentwurf für die EEG-Novelle, der noch nicht final innerhalb der Bundesregierung abgestimmt war.

Am 29.07.2026 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf der EEG-Novelle beschlossen. Ab September wird sich nun das parlamentarische Verfahren anschließen. Den Regierungsentwurf sowie ein ausführliches Erläuterungspapier sind ebenfalls unter verlinkt.

Zum Hintergrund des Gesetzentwurfs

Der weiterhin dynamische und zielgerechte Ausbau der erneuerbaren Energien ist eine zentrale Voraussetzung für die verlässliche Erreichung der Klimaziele in Deutschland. Daher hält der Entwurf an dem Ziel fest, den Anteil des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms am Bruttostromverbrauch 2030 auf 80 Prozent zu steigern. Die Ausbaupfade und Ausschreibungsmengen werden mindestens beibehalten und verstetigt.

Mit der zunehmenden Bedeutung der erneuerbaren Energien und insbesondere von Wind- und Solarenergie als den tragenden Säulen der Stromversorgung braucht es jedoch einen klaren Fokus auf Kosteneffizienz, mehr Markt, Innovation, Ganzheitlichkeit und Systemorientierung. Der weitere Ausbau muss das Gesamtsystem im Blick haben und mit dem Ausbau der Netze synchronisiert werden. Insbesondere der Ausbau der Solarenergie soll in Verbindung mit Speichern zukünftig systemdienlich ausgestaltet werden und zur Kosteneffizienz beitragen. Flexiblen Biogasanlagen soll eine Zukunftsperspektive gegeben werden, wobei auch die Besonderheiten kleinerer und wärmegeführter Anlagen Berücksichtigung finden. Nicht zuletzt werden geförderte Anlagen in Übereinstimmung mit europarechtlichen Vorgaben zukünftig mit abgeschöpften Zusatzerlösen auch zur Finanzierung des Fördersystems beitragen.