Die Bundesregierung hat am 2. September 2026 den von der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche vorgelegten Gesetzesentwurf zur Optimierung und Absicherung des Ausbaus der Windenergie auf See beschlossen.

Damit ebnet die Bundesregierung den Weg für die nächste Phase der Windenergie auf See. Die Novelle stärkt Kosteneffizienz, Investitionssicherheit und industrielle Resilienz des Ausbaus der Windenergie auf See. Sie stellt sicher, dass vergebene Projekte zukünftig tatsächlich realisiert werden. So werden die Potenziale der Windenergie auf See künftig besser genutzt.

Zum Hintergrund des Gesetzentwurfs

Es beginnt die nächste Phase der Windenergie auf See – Kosteneffizienz, Investitionssicherheit und industrielle Resilienz sind wichtige Themen, die in dieser Gesetzesnovelle adressiert werden. Das WindSeeG gestaltet dabei den optimierten Ausbau der Zukunft. Investitionen werden marktnah abgesichert und die Windenergie auf See wird zum resilienten Rückgrat eines modernen, integrierten europäischen Energiesystems.

Es beginnt die nächste Phase der Windenergie auf See – Kosteneffizienz, Investitionssicherheit und industrielle Resilienz sind wichtige Themen, die in dieser Gesetzesnovelle adressiert werden. Das WindSeeG gestaltet dabei den optimierten Ausbau der Zukunft. Investitionen werden marktnah abgesichert und die Windenergie auf See wird zum resilienten Rückgrat eines modernen, integrierten europäischen Energiesystems.

Die WindSeeG-Novelle schlägt die Brücke zwischen ambitionierten Ausbauzielen und ökonomischer Realität. Die Kostentragfähigkeit der Projekte und die Kosteneffizienz werden dabei konsequent in den Fokus genommen. Das WindSeeG balanciert dabei Fordern und Fördern für Windenergie auf See. Es ist zweistufiges Modell vorgesehen, mit dem der Marktmechanismus priorisiert, aber dort abgesichert wird, wo Risiken zu groß werden. Der Mechanismus dieser Absicherung über Differenzverträge (auch: Contracts for Difference) entspricht dem des Entwurfes zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Zudem werden Systemkosten durch intelligente Optimierung und Synchronisierung von Erzeugung und Netzanbindung gesenkt. Durch die Möglichkeit einer Überbauung der Netzanschlüsse um bis zu 20% sorgt die Novelle für eine optimale Auslastung der Netzanbindungen für Offshore-Windparks und senkt so die spezifischen Stromkosten. Darüber hinaus werden, um den Ertrag pro Fläche zu steigern, Abschattungseffekte reduziert. Zudem wird die Regellaufzeit von 25 auf 35 Jahre erhöht, was die Wirtschaftlichkeit der Projekte verbessert und dem System insgesamt dient.

Das WindSeeG stärkt darüber hinaus die Resilienz der Industrie. Es setzt den Artikel 26 des EU-Net Zero Industry Act (NZIA) bürokratiearm um, um die Resilienz der kritischen Infrastruktur in der Nordsee zu stärken. Gleichzeitig ermöglicht das WindSeeG Anlagenkonzepte der Zukunft. Es schafft den regulatorischen Rahmen für die kombinierte Anbindung von Windkraftanlagen sowohl an das Stromnetz als auch an eine noch zu schaffende Wasserstoffinfrastruktur. Zudem gibt es Sicherheit für Gesundheit und Arbeitsschutz. Mit der Schaffung einer Rechtsgrundlage für planerische Festlegungen für eine koordinierte Offshore-Rettungsinfrastruktur in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) wird der hohen Bedeutung von Arbeit und Gesundheit für die Beschäftigten Rechnung getragen.