Das Bundeskabinett hat am 29. Juli 2026 den von der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie vorgelegten Entwurf eines „Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens“ (Netzanschlusspaket) beschlossen.

Zum Hintergrund des Gesetzentwurfs:

Netzanschlusskapazität entwickelt sich zu einem zunehmend knappen Gut, um das verschiedene Nutzergruppen konkurrieren. Ob Batteriespeicher, Rechenzentren oder Industriebetrieb, sie alle wollen an das Stromnetz angeschlossen werden – möglichst kurzfristig und kostengünstig.

Die Bundesregierung hat ein umfassendes Reformpaket auf den Weg gebracht, um dieser Herausforderung zu begegnen. So gilt beim Netzanschluss künftig nicht mehr ausschließlich „first come, first served“, sondern vielmehr „first ready, first served“. Gleichzeitig ebnet der Gesetzentwurf den Weg für eine Priorisierung von Netzanschlüssen. Das Spektrum der Kriterien reicht dabei von der Erfüllung gesetzlichen Zielvorgaben über die Netzdienlichkeit bis hin zu raumplanerischen Gebietsausweisungen.

Mit dem Netzanschlusspaket soll das Verfahren insgesamt neu aufgestellt werden. Der Entwurf beschränkt sich daher nicht auf die Priorisierung von Netzanschlüssen, sondern fordert gleichermaßen Prozessverbesserungen von den Netzbetreibern ein. Der Fokus liegt dabei auf mehr Transparenz, mehr Digitalisierung, mehr Verbindlichkeit.

Neben Verbesserungen beim Netzanschluss wird mit dem Gesetzesvorhaben ein zentraler Auftrag aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt: Der Zubau der Erneuerbaren soll besser mit dem Netzausbau in Einklang gebracht werden, um den Anstieg der Systemkosten zu begrenzen. Hierfür wird die Anschlussleistung von neuen Erneuerbare-Energien-Anlagen auf ein effizientes Maß begrenzt. Werden Anlagen in ausgewiesenen Engpassgebieten abgeregelt, entfällt temporär der Anspruch auf Entschädigung bis zum Erreichen einer bestimmten Obergrenze („Deckel“).