Die Bundesregierung hat am 26. August 2026 die von der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie vorgelegte Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Genehmigungen nach dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen beschlossen.

Die Verordnung über Allgemeine Genehmigungen nach dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen (KrWaffGenV) ist eine Rechtsverordnung der Bundesregierung, mit der auf Grundlage des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen (KrWaffkontrG) für bestimmte Fälle des Umgangs mit Kriegswaffen Allgemeine Genehmigungen erlassen werden. In diesen Fällen ist keine Einzelgenehmigung nach dem KrWaffKontrG erforderlich. 
 
Durch die Änderung der Verordnung werden bestehende Allgemeine Genehmigungen nach dem KrWaffKontrG für Kriegswaffentransporte ausgeweitet (u.a. durch Erweiterung der Allgemeinen Genehmigung für Durchfuhren von Kriegswaffen von bzw. an weitere Bündnispartner) bzw. neue Allgemeine Genehmigungen aufgenommen (z.B. Lieferungen an nach § 9 AWG zertifizierte Unternehmen in anderen EU-Mitgliedstaaten; Auslandsgeschäfte nach § 4a KrWaffKontrG). Dadurch werden Einzelgenehmigungsverfahren auch in diesen Konstellationen entbehrlich und Verfahrenserleichterungen geschaffen.
 
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat im Vorfeld eine Anhörung der Bundeländer und betroffenen Verbände durchgeführt.