Die Verordnung über Allgemeine Genehmigungen nach dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen (KrWaffGenV) ist eine Rechtsverordnung der Bundesregierung, mit der auf Grundlage des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen (KrWaffkontrG) für bestimmte Fälle des Umgangs mit Kriegswaffen Allgemeine Genehmigungen erlassen werden. In diesen Fällen ist keine Einzelgenehmigung nach dem KrWaffKontrG erforderlich. 
 
Durch die beabsichtigte Änderung der Verordnung sollen bestehende Allgemeine Genehmigungen nach dem KrWaffKontrG für Kriegswaffentransporte ausgeweitet (u.a. durch Erweiterung der Allgemeinen Genehmigung für Durchfuhren von Kriegswaffen von bzw. an weitere Bündnispartner) bzw. neue Allgemeine Genehmigungen aufgenommen werden (z.B. Lieferungen an nach § 9 AWG zertifizierte Unternehmen in anderen EU-Mitgliedstaaten; Auslandsgeschäfte nach § 4a KrWaffKontrG). Dadurch sollen Einzelgenehmigungsverfahren auch in diesen Konstellationen entbehrlich und Verfahrenserleichterungen geschaffen werden.
 
Bundeländer und betroffene Verbände erhielten Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 6. August 2026.