Mit dem Kohlendioxid-Speicherung-und-Transport-Gesetz (KSpTG) hat die Bundesregierung den Rechtsrahmen für den Bau und Betrieb von Kohlendioxidleitungen in Deutschland ermöglicht Mit der vorliegenden Verordnung sollen nunmehr weitere Sicherheitsvorgaben für den Bau und Betrieb von Kohlendioxidleitungen sowie deren Überprüfung bundesweit einheitlich geregelt werden. Die Verordnung verweist überwiegend auf die Regelungen der Gashochdruckleitungsverordnung vom 18. Mai 2011 (BGBl. I S. 928), die zuletzt durch Artikel 24 des Gesetzes vom 13. Mai 2019 (BGBl. I S. 706) geändert worden ist und aufgrund des § 49 Absatz 4 des Energiewirtschaftsgesetzes vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1970, 3621), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Februar 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 51) geändert worden ist, erlassen wurde.

Durch die enge Anbindung der vorliegenden Verordnung an die Gashochdruckleitungsverordnung wird das Ziel des KSpTG, die Planung von Kohlendioxidleitungen möglichst eng am Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) auszurichten, auch bei den Vorgaben zur Sicherheit von Kohlendioxidleitungen fortgeführt.

Dies ist insoweit gerechtfertigt, als dass Leitungen nach dem EnWG und dem KSpTG ein vergleichbares Gefahrpotenzial besitzen. Da sich die Gashochdruckleitungsverordnung in der Praxis bewährt hat, liegt es nahe, in der vorliegenden Verordnung auf ihre Vorschriften Bezug zu nehmen. Soweit notwendig, werden abweichende Regelungen getroffen, um den Besonderheiten von Kohlendioxidleitungen Rechnung zu tragen.

Durch die enge Anbindung an die Gashochdruckleitungsverordnung können die zuständigen Behörden auf bekannte Regelungen zurückreifen. Auch die Wirtschaft profitiert davon, ihre Erfahrung im Umgang mit der Gashochdruckleitungsverordnung für den Bau und Betrieb von Kohlendioxidleitungen anwenden zu können.