Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat am 5. August 2026 die Länder- und Verbändebeteiligung zu einem Entwurf eines Gesetzes über einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten für die Jahre 2027 bis 2029 eingeleitet. Der Gesetzentwurf enthält einen Anspruch der Übertragungsnetzbetreiber mit Regelzonenverantwortung gegen die Bundesrepublik Deutschland auf Zahlung eines Zuschusses in Höhe von insgesamt 5,525 Milliarden Euro pro Jahr für die Jahre 2027 bis einschließlich 2029. Der Zuschuss dient der anteiligen Deckung der Netzkosten der Übertragungsnetzbetreiber mit Regelzonenverantwortung in den Kalenderjahren 2027 bis einschließlich 2029 und wird jeweils in zehn gleichen Raten gezahlt. Über einen staatlichen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten sollen die aus den Netzentgelten resultierende Kostenbelastung der Stromkunden, d.h. der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der Unternehmen, gedämpft und dadurch ein Beitrag zur Entlastung der Strombezugskosten insgesamt geleistet werden.

Stellungnahmen konnten bis einschließlich 13. August 2026, 12 Uhr eingereicht werden.

Es werden grundsätzlich alle eingereichten Stellungnahmen auf der Internetseite des BMWE veröffentlicht. Dies umfasst auch Namen und sonstige personenbezogene Daten, die in der Stellungnahme enthalten sind. Mit der Übersendung der Stellungnahme wurde eingewilligt, dass die in der Stellungnahme enthaltenen personenbezogenen Daten veröffentlicht werden.

Falls der Veröffentlichung im Internet insgesamt widersprochen wurde, wird auf der Internetseite des BMWE lediglich vermerkt, dass eine Stellungnahme eingereicht wurde und wer sie verfasst hat.

Mit der Einsendung werden dem BMWE die Nutzungsrechte für die zeitlich unbefristete Veröffentlichung der Stellungnahme auf der Internetseite des BMWE eingeräumt.

Insgesamt wurden 20 Stellungnahmen der Verbände und 4 Stellungnahmen der Länder eingereicht.