Zeitliche Einordnung – Stand des Verfahrens

Das Vorhaben befindet sich in der Ressortabstimmung (am 09.09.2026 gestartet). Am 21.09.2026 startet auch die Verbändeanhörung (Dauer: 21.09.2026-09.10.2026).

Kurze Beschreibung

Die Akkreditierungsstellengebührenverordnung (AkkStelleGebV) dient als Rechtsgrundlage für die Gebührenerhebung der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) für alle gebührenfähigen Leistungen, die von der DAkkS erbracht werden.

Mit der Änderungsverordnung werden die Gebühren- und Auslagentatbestände (bis 2028) an aktuelle Kostenentwicklungen angepasst; die Kalkulation erfolgte auf Grundlage der Kosten von 2025. Die Gebühren wurden zuletzt zum 1. April 2022 angepasst. Die Gebührenverordnung bestimmt zwei Stundensätze für Bedienstete der Akkreditierungsstelle und zwei Stundensätze für die Vergütung von Beauftragten der Akkreditierungsstelle (externe Fachbegutachter und Fachexperten). Neue Gebührentatbestände wurden nicht aufgenommen.

Die Überarbeitung ist gebührenrechtlich vorgegeben: In Anlehnung an § 22 Absatz 5 Satz 1 Bundesgebührengesetz (BGebG) sind die festgelegten Gebühren regelmäßig, mindestens alle fünf Jahre, zu überprüfen und, soweit erforderlich, anzupassen, um die gesetzlich geforderte Deckung der Kosten durch Gebühreneinnahmen zu gewährleisten.

Die Aktualisierung der Gebühren soll durch die Änderung des Gebührenverzeichnisses der AkkStelleGebV gemäß Anlage umgesetzt werden und die Verordnung am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

Es handelt sich um eine Ministerverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundestages oder Bundesrates bedarf. Eine Kabinettbefassung ist nicht vorgesehen.