Mit der Fünften Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichverordnung wird das sog. Targeted Technical Amendment der Messgeräterichtlinie umgesetzt. Es wurde am 20.03.2026 als Richtlinie (EU) 2026/706 im Amtsblatt veröffentlicht. Inhalt ist insbesondere die Aufnahme von Ladeinfrastruktur, Zapfsäulen für Druckgastankstellen, Gleichstrom (DC)-Zähler sowie Kältezähler in den Anwendungsbereich der Messgeräterichtlinie. Die Umsetzung muss innerhalb von 24 Monaten, d.h. bis zum 10.04.2028 in der Mess- und Eichverordnung erfolgen. Die Anwendung erfolgt ab dem 10.10.2028.
Über die Umsetzung des targeted amendment hinaus werden folgende zusätzliche Änderungen vorgenommen: Der Wortlaut des Konformitätsbewertungsmoduls F weicht leicht vom Richtlinientext ab und wird an den Richtlinientext angepasst. Für Wasser- und Wärmezähler wird eine Einbaukarenz von einem Jahr vorgesehen, indem die erste Eichfrist um ein Jahr verlängert wird. Dies ist eine Forderung der Wirtschaft und soll zu Kostensenkungen für die Kunden führen.

Bis zum 28. Oktober 2026 können Stellungnahmen zum Entwurf an Messwesen@bmwe.bund.de gesendet werden.

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