Das Bundeswirtschaftsministerium hat die Ressortabstimmung zum Referentenentwurf für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes am 24. April 2026 abgeschlossen. Das Kabinett hat den Gesetzentwurf am 29. April 2026 beschlossen.

Das Gesetz dient dazu, die Übertragungsnetze bedarfsgerecht, kosteneffizient und beschleunigt auszubauen.

Der Entwurf enthält die Maßnahmen, die die Bundesnetzagentur im Netzentwicklungsplan (NEP) 2023–2037/2045 bestätigt hat und deren Bedarf weiterhin unstrittig ist, da sie insbesondere im aktuellen zweiten Entwurf der Übertragungsnetzbetreiber zum NEP 2025–2037/2045 erneut enthalten sind. Umfasst sind 39 Wechselstrommaßnahmen, drei Interkonnektoren, die beiden Gleichstromleitungen DC42 und DC42plus von Schleswig-Holstein nach Baden-Württemberg beziehungsweise Bayern sowie eine Offshore-Anbindungsleitung. Für diese Netzausbauvorhaben werden die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf gesetzlich festgeschrieben.

Die Bundesregierung stärkt mit dem Gesetzesentwurf die Systemsicherheit bei gleichzeitiger Verbesserung der Kosteneffizienz. Die im Netzentwicklungsplan 2023–2037/2045 bestätigten Gleichstromvorhaben DC42 und DC42plus werden von Seiten der Übertragungsnetzbetreiber im aktuellen Netzentwicklungsplan weiterhin als erforderlich angesehen. Beide Vorhaben sollen, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, aus Gründen der Kosteneffizienz grundsätzlich als Freileitung umgesetzt werden. Zudem wird der Erdkabelvorrang für neue Gleichstromverbindungen aufgehoben.

Mit Inkrafttreten des Gesetzes können die Netzausbauvorhaben in die Planungs- und Genehmigungsphase übergehen. Ziel ist, dass ein Fadenriss beim Ausbau des Übertragungsnetzes vermieden wird und möglichst viele Vorhaben die Vorteile der erfolgreich umgesetzten Erneuerbare-Energien-Richtlinie (Renewables Energy Directive, RED III) nutzen können und hierdurch eine Beschleunigung des Netzausbaus erreicht wird. Dadurch werden Kosten für Eingriffsmaßnahmen aufgrund von Netzengpässen (sog. Redispatchkosten) gesenkt.

Länder und Verbände konnten bis zum 21. April 2026 Stellungnahmen abgeben. Die Stellungnahmen, deren Veröffentlichung nicht widersprochen wurde, wurden im Open Data Portal veröffentlicht.