Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zum Begriff des Universalpostdienstes vorgelegt und am 22. Juni 2026 die Länder- und Verbändeanhörung eingeleitet.

Es handelt sich um einen Referentenentwurf des BMWE. Dieser Entwurf ist noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Es können sich daher im weiteren Verfahrensverlauf noch Änderungen ergeben.

Stellungnahmen können bis zum 25. Juni 2026 abgegeben werden.

Zum Hintergrund des Gesetzentwurfs

Mit dem Gesetzentwurf soll der Katalog der postalischen Grundversorgungsleistungen (Universaldienstleistungen) angepasst werden. Konkret sollen sog. Teilleistungen zukünftig nicht mehr Teil des Katalogs sein.

Teilleistungen sind spezielle Dienstleistungen, die dem Geschäftskundenbriefbereich zuzuordnen sind und die gegenüber bestimmten Nachfragern (insbesondere Großversendern) angeboten werden.

Mit der Herausnahme dieser Leistungen aus dem Katalog der Grundversorgungsleistungen wird der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zum Begriff der des Universalpostdienstes Rechnung getragen (zuletzt: Urteil vom 19. Juni 2025, C-785/23).

Zugleich stehen die vorgesehenen Anpassungen in engem Zusammenhang mit parallelen Anpassungen der Vorgaben zur Umsatzsteuerbefreiung von Postdienstleistungen im Umsatzsteuergesetz, die im Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026 vorgesehen sind. Gemeinsam sollen die Anpassungen von Post- und Umsatzsteuergesetz gleiche Wettbewerbsbedingungen im Geschäftskundenbriefbereich sicherstellen.