Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat den Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor vorgelegt und am 17.07.2026 die Länder- und Verbändeanhörung eingeleitet. Dem Referentenentwurf sind ergänzend Synopsen (Vergleich zum Bestandsrecht) zum EEG 2027, zur Erneuerbare-Energien-Verordnung (EEV) sowie zum Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) beigefügt. Die Synopsen dienen lediglich als Lesehilfe für den Referentenentwurf. Maßgeblich ist allein die Darstellung im Referentenentwurf.

Es handelt sich um einen Referentenentwurfs für die EEG-Novelle, der noch nicht final innerhalb der Bundesregierung abgestimmt ist. Es können sich daher im weiteren Verfahrensverlauf noch Änderungen ergeben. Es ist zu beachten, dass die Ausführungen zu den Gesetzesfolgenabschätzungen teilweise noch an den aktuellen Stand des Referentenentwurfs anzupassen sein werden. Diese sind daher im Entwurf noch durchgehend geklammert.

Zum Hintergrund des Gesetzentwurfs

Der weiterhin dynamische und zielgerechte Ausbau der erneuerbaren Energien ist eine zentrale Voraussetzung für die verlässliche Erreichung der Klimaziele in Deutschland. Daher hält der Entwurf an dem Ziel fest, den Anteil des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms am Bruttostromverbrauch 2030 auf 80 Prozent zu steigern. Die Ausbaupfade und Ausschreibungsmengen werden mindestens beibehalten und verstetigt.

Mit der zunehmenden Bedeutung der erneuerbaren Energien und insbesondere von Wind- und Solarenergie als den tragenden Säulen der Stromversorgung braucht es jedoch einen klaren Fokus auf Kosteneffizienz, mehr Markt, Innovation, Ganzheitlichkeit und Systemorientierung. Der weitere Ausbau muss das Gesamtsystem im Blick haben und mit dem Ausbau der Netze synchronisiert werden. Insbesondere der Ausbau der Solarenergie soll in Verbindung mit Speichern zukünftig systemdienlich ausgestaltet werden und zur Kosteneffizienz beitragen. Flexiblen Biogasanlagen soll eine Zukunftsperspektive gegeben werden, wobei auch die Besonderheiten kleinerer und wärmegeführter Anlagen Berücksichtigung finden. Nicht zuletzt werden geförderte Anlagen in Übereinstimmung mit europarechtlichen Vorgaben zukünftig mit abgeschöpften Zusatzerlösen auch zur Finanzierung des Fördersystems beitragen.