Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat den Entwurf eines Gesetzes für eine Anpassung des Investitionsrahmens für den Ausbau der Windenergie auf See und weiterer Optimierungsmaßnahmen (WindSeeG) vorgelegt und am 10.08.2026 die Länder- und Verbändeanhörung eingeleitet. Dem Referentenentwurf ist ergänzend eine Synopse mit den geplanten Änderungen im Vergleich zum Bestandsrecht beigefügt. Die Synopse dient lediglich als Lesehilfe für den Referentenentwurf. Maßgeblich ist allein die Darstellung im Referentenentwurf.

Es handelt sich um einen Referentenentwurf für die WindSeeG-Novelle, der noch nicht final innerhalb der Bundesregierung abgestimmt ist. Es können sich daher im weiteren Verfahrensverlauf noch Änderungen ergeben. Es ist auch zu beachten, dass die Ausführungen zu den Gesetzesfolgenabschätzungen bei Bedarf ebenfalls noch an den aktuellsten Stand des Referentenentwurfs anzupassen sein werden.

Zum Hintergrund des Gesetzentwurfs

Es beginnt die nächste Phase der Windenergie auf See – Kosteneffizienz, Investitionssicherheit und industrielle Resilienz sind wichtige Themen, die in dieser Gesetzesnovelle adressiert werden. Das WindSeeG gestaltet dabei den optimierten Ausbau der Zukunft. Investitionen werden marktnah abgesichert und die Windenergie auf See wird zum resilienten Rückgrat eines modernen, integrierten europäischen Energiesystems.

An den gesetzlichen Ausbauzielen wird festgehalten. Der Ausbau wird dabei jedoch verstetigt, um teure Überkapazitäten zu vermeiden und Flexibilität für die Zukunft zu erhalten. Für das langfristige 70-GW-Ziel in 2045 müssen ab 2035 jährlich durchschnittlich knapp 3.000 MW in Betrieb gehen. Das WindSeeG schafft für die Planung dieser Infrastruktur den dafür verlässlichen Rahmen.

Die WindSeeG-Novelle schlägt die Brücke zwischen ambitionierten Ausbauzielen und ökonomischer Realität. Die Kostentragfähigkeit der Projekte und die Kosteneffizienz werden dabei konsequent in den Fokus genommen. Das WindSeeG balanciert dabei Fordern und Fördern für Windenergie auf See. Es ist zweistufiges Modell vorgesehen, mit dem der Marktmechanismus priorisiert, aber dort abgesichert wird, wo Risiken zu groß werden. Im Sinne einer solchen Absicherung fördert das WindSeeG wie das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Zudem werden Systemkosten durch intelligente Optimierung und Synchronisierung von Erzeugung und Netzanbindung gesenkt.

Das WindSeeG stärkt darüber hinaus die Resilienz der Industrie. Es setzt den Artikel 26 des EU-Net Zero Industry Act (NZIA) bürokratiearm um, um die Resilienz der kritischen Infrastruktur in der Nordsee zu stärken. Gleichzeitig ermöglicht das WindSeeG Anlagenkonzepte der Zukunft. Es schafft den regulatorischen Rahmen für die kombinierte Anbindung von Windkraftanlagen sowohl an das Stromnetz als auch an eine noch zu schaffende Wasserstoffinfrastruktur. Zudem gibt es Sicherheit für Gesundheit und Arbeitsschutz. Mit der Schaffung einer Rechtsgrundlage für planerische Festlegungen für eine koordinierte Offshore-Rettungsinfrastruktur in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) wird der hohen Bedeutung von Arbeit und Gesundheit für die Beschäftigten Rechnung getragen.