Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat am 25. September 2025 die Länder- und Verbändeanhörung zu seinem Referentenentwurf für ein Kurzzeitvermietung-Datenaustausch-Gesetz eingeleitet, mit dem Vorgaben der Verordnung (EU) 2024/1028 (Kurzzeitvermietungs-Verordnung) im Bundesrecht umgesetzt werden sollen. Dafür soll das Digitale-Dienste-Gesetz ergänzt werden.

Mit dem Kurzzeitvermietung-Datenaustausch-Gesetz soll insbesondere bei der Bundesnetzagentur eine sogenannte einheitliche digitale Zugangsstelle eingerichtet werden, die mit Geltungsbeginn der Kurzzeitvermietungs-Verordnung am 20. Mai 2026 ihre Arbeit aufnehmen kann. Die geplante einheitliche digitale Zugangsstelle ist eine digitale Service-Plattform, an die Online-Plattformen, die Kurzzeit-Unterkünfte vermarkten, ihre Buchungsdaten digital und automatisiert übermitteln können, ohne wie bisher mit einer Vielzahl staatlicher Stellen auf Landes- und Kommunalebene sowie mit unterschiedlichen technischen Anforderungen konfrontiert zu werden. Dazu berechtigte Landes- und Kommunalbehörden können diese Buchungsdaten direkt bei der einheitlichen digitalen Zugangsstelle abrufen, so dass sporadische Datenanfragen an Online-Plattformen künftig entfallen. Dies soll die Online-Plattformen entlasten und ihnen ihre Markttätigkeit erleichtern. Darüber hinaus soll die Bundesnetzagentur als die zentrale Plattformaufsicht für Deutschland auch mit der Aufgabe betraut werden, in der Kurzzeitvermietungs-Verordnung niedergelegte Pflichten der Online-Plattformen durchzusetzen.