Den vom Bundeskabinett am 27. November 2024 beschlossenen Gesetzesentwurf finden sie auf der entsprechenden Gesetzentwurfseite. Eine Gegenüberstellung der Regelungen des Entwurfs zum derzeit geltenden Recht finden Sie in einer unverbindlichen Synopse.
Der Entwurf des Vergaberechtstransformationsgesetzes
Das Vergaberechtstransformationsgesetz ist der erste und wichtigste Baustein des Vergabetransformationspakets. Ziel ist eine weitreichende Entlastung der Wirtschaft und der öffentlichen Verwaltung:
- Einfache Vergabeverfahren helfen dabei, öffentliche Investitionen und die Bedarfsdeckung staatlicher Aufgaben schnell umzusetzen – gerade mit Blick auf dringend notwendige Infrastruktur- und Transformationsprojekte. Auch bei der Verteidigung und Sicherheit und für die Bundeswehr stehen dringliche Beschaffungen an, für die besondere Erleichterungen vorgesehen sind.
- Auch sollen Innovationen in der öffentlichen Beschaffung gestärkt werden. Gerade die Chancen von jungen, kleinen und mittleren Unternehmen sollen verbessert werden; sie sollen mit dem Entwurf zukünftig mehr Berücksichtigung bei öffentlichen Aufträgen finden.
- Soziale und umweltbezogene Kriterien sollen bei den Vergabeverfahren im Regelfall mitgedacht und berücksichtigt werden. Die Anforderungen in der praktischen Anwendung für die Auftraggeber und die Unternehmen sollen dabei einfach und flexibel erfüllbar sein. Mit diesem Konzept soll die deutsche Wirtschaft im Wettbewerb um öffentliche Aufträge gestärkt werden und die Entwicklung grüner Leitmärkte, etwa bei Stahl und Zement gefördert werden.
- Bei diesem neuen Regelfall einer nachhaltigen Beschaffung können die Auftraggeber über die bestmögliche Umsetzung selbst entscheiden. Denn sie haben selbst das größte Praxiswissen, wie Nachhaltigkeit am besten in das Vergabeverfahren integriert wird. Die Maßnahmen zur Nachhaltigkeit sind insgesamt einfach umsetzbar und an der Realität der Vergabepraxis orientiert.
- Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht daneben unter anderem vor, dass Nachweispflichten für Unternehmen deutlich gesenkt, bürokratische Hürden abgebaut, Gesamtvergaben etwa zum Zweck beschleunigter Transformations-, Infrastruktur- und Verteidigungsprojekte erleichtert und Nachprüfungsverfahren digitalisiert werden.
Dadurch werden öffentliche Aufträge wieder attraktiver für die deutsche Wirtschaft und der Wettbewerb gestärkt. Die öffentliche Beschaffung hat eine große Bedeutung für die deutsche Wirtschaft. Aufträge mit einem Gesamtvolumen im unteren dreistelligen Milliardenbereich werden jährlich von öffentlichen Stellen vergeben.
Parlamentarisches Verfahren
Das Bundeskabinett hat den Entwurf in seiner Sitzung vom 27. November 2024 für besonders eilbedürftig im Sinne von Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 Grundgesetz (GG) erklärt und mit Fristverkürzungsbitte dem Bundesrat zugleitet. Der Bundesrat hat der Fristverkürzungsbitte entsprochen, so dass das der Gesetzentwurf am 20. Dezember 2024 vom Bundesratsplenum beraten wurde. Zum Vorgang im Bundesrat geht es auf der entsprechenden Seite des Bundesrats. Im Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) finden Sie den Vorgang des Vergaberechtstransformationsgesetzes im Bundesrat und Bundestag.
Sozial und umweltbezogen nachhaltige Beschaffung
Der Gesetzentwurf sieht zudem vor, dass die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates eine „Allgemeine Verwaltungsvorschrift Sozial- und umweltbezogen nachhaltige Beschaffung“ (AVV) erlässt. Die Ressorts haben sich im November 2024 bereits auf einen Entwurf dieser Verwaltungsvorschrift geeinigt. Den ressortgeeinten Entwurf finden Sie auf dieser Download-Seite. Das Kabinett hat über den Entwurf der AVV noch nicht entschieden. Für den Beschluss der AVV bedarf es des Inkrafttretens des der Vorschrift zu Grunde liegenden § 120a des Gesetzentwurfes.
Darüber hinaus wird angestrebt, die nachhaltige, umweltfreundliche Beschaffung durch eine Überarbeitung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen (AVV Klima) weiter zu stärken.
Reform unterhalb der EU-Schwellenwerte
Im Rahmen des Vergabetransformationspakets soll auch das nationale Vergaberecht unterhalb der vergaberechtlichen EU-Schwellenwerte in der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) zeitnah angepasst werden. Diese wird zurzeit auch im Einvernehmen mit den Ländern überarbeitet.
- Mit Blick auf den ersten Entwurf auf einer Neufassung der UVgO durch das Bundeswirtschaftsministerium vom 18. Oktober 2024 haben sich die Ressorts im Anschluss bereits darauf geeinigt, dass Bundesunternehmen nicht in den Anwendungsbereich der Unterschwellenvergabeordnung aufgenommen werden, die allgemeine Wertgrenze für Direktaufträge auf 15.000 Euro festgelegt wird, Sonder-Wertgrenzen für Direktaufträge an Start-ups bis sechs Jahre nach Gründung und gemeinwohlorientierte Unternehmen bis zu 100.000 Euro und auf Online-Marktplätzen bis zu 50.000 Euro eingeführt, und Ausnahmen für Auslandsdienststellen vorgesehen werden.
- Bei den Sonder-Wertgrenzen für Direktaufträge an Start-ups wird, anders als für Direktaufträge an gemeinwohlorientierte Unternehmen und auf Online-Marktplätzen, auch bei Überschreiten des Schwellenwerts des Bundestariftreuegesetzes dessen entsprechende Anwendbarkeit nicht vorgesehen. Mehr Informationen zum Bundestariftreuegesetz finden Sie im Dossier „Öffentliche Aufträge und Vergabe“.
- Die weiteren Änderungsvorschläge zur UVgO befinden sich noch in der Diskussion zwischen den Ressorts. Die inhaltlichen Anpassungen im Entwurf des Vergaberechtstransformationsgesetzes werden entsprechend in die UVgO übernommen. Eine neue Entwurfsfassung der UVgO liegt noch nicht vor.
Umfassende öffentliche Konsultation als Grundlage
Das Vergabetransformationspaket einschließlich des Gesetzentwurfs zum Vergaberechtstransformationsgesetz wurde in einem intensiven Prozess mit allen Stakeholdern abgestimmt und ist das Ergebnis intensiver Aushandlungen.
Die im Gesetzentwurf enthaltenen Maßnahmen basieren maßgeblich auf den Vorschlägen und über 450 Stellungnahmen aller relevanten Fachkreise im Rahmen einer öffentlichen Konsultation im Jahr 2023. Details der öffentlichen Konsultation, die Grundlage für die aktuellen Entwürfe ist, finden Sie auf dieser Seite.
Die entsprechenden Referentenentwürfe zum Vergaberechtstransformationsgesetz, zur AVV und zur UVgO wurden im Rahmen der Länder- und Verbändeanhörung im Oktober 2024 veröffentlicht. Diese Entwürfe und weitere Informationen sind im Artikel zum Vergabetransformationspaket zu finden. Eine Pressemitteilung zur Einleitung der Ressortabstimmung im September 2024 finden Sie auf dieser Seite. Aus der Vielzahl der Stellungnahmen im Rahmen der Länder- und Verbändeanhörung konnten zahlreiche Vorschläge im Gesetzentwurf der Bundesregierung berücksichtigt werden.