Mit der amtlichen Preisstatistik sollen umfassende und aktuelle Daten zu Preisen und insbesondere zu Preisentwicklungen erhoben und zur Verfügung gestellt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen neue Entwicklungen in europäischen Verordnungen zur Preisstatistik sowie wachsende technische Möglichkeiten durch die Digitalisierung in der nationalen Rechtsgrundlage berücksichtigt werden.

Das Gesetz über die Preisstatistik beinhaltet Regelungen zur Umsetzung von Vorgaben aus EU-Verordnungen sowie Regelungen, die automatisierte Erhebungswege ermöglichen und somit der fortschreitenden Digitalisierung Rechnung tragen; gleichzeitig werden Rechtsunsicherheiten bereinigt. Insgesamt beschränkt sich das Gesetz auf die wesentlichen Änderungsbedarfe.

Am 9. Juli 2019 wurde die Anhörung der Länder und der Verbände zu dem Gesetzentwurf eingeleitet. Stellungnahmen konnten bis zum 6. August 2019 abgegeben werden. Insgesamt sind 14 Stellungnahmen eingegangen; 12 Absender haben der Veröffentlichung ihrer Stellungnahmen zugestimmt. Weitere Stellungnahmen wurden vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg und vom Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK) abgegeben.

Der Gesetzentwurf wurde am 28. August 2019 vom Bundeskabinett beschlossen, der Bundestag hat ihn am 7. November 2019 verabschiedet. Der Bundesrat hat am 29. November 2019 abschließend über den Gesetzentwurf beraten.

Das Gesetz wurde am 12. Dezember 2019 im Bundesgesetzblatt verkündet. Die Bestimmungen des Gesetzes sind teils am 13. Dezember 2019, teils am 1. Januar 2020 in Kraft getreten.